Erstellt am 22.08.2019 um 18:50 Uhr von celestro
Wie kann ab- und anmelden etwas verhindern? Für BR-Arbeit mußt Du Dich ja sowieso ab- und wieder anmelden. Wird hier eine besondere Form etc. gefordert, könnte hier ein MBR des BR greifen.
Erstellt am 22.08.2019 um 19:19 Uhr von Kratzbürste
Ich sehe da auch keine Probleme. Abmelden heißt ja nicht, dass du das o.k. des Chefs brauchst. Du meldest dich ab und gehst. Wie jedes BR-Mitglied.
Erstellt am 23.08.2019 um 07:32 Uhr von seehas
Du musst dich sogar abmelden wenn du die Tätigkeit für die du bezahlt wirst unterbrichst um BR Tätigkeiten nachzugehen. Allerdings musst du keine Angaben machen was du zu tun gedenkst. Ob du das Gebäude verlässt oder nicht ist also völlig unerheblich und das geht den Vorgesetzten auch nichts an.
Erstellt am 23.08.2019 um 07:50 Uhr von stehipp
Das Abmelden hat ja auch durchaus einen Sinn. Immerhin sollte der Vorgesetzte schon wissen, wer anwesend ist, und ob notfalls Arbeiten auf andere verlagert werden müssen.
Also je nach Arbeitsplatz ist das nicht nur schön, sondern zwingend notwendig.
Erstellt am 23.08.2019 um 08:24 Uhr von Franeu68
Stell Dir vor es brennt und die Feuerwehr schickt Leute in die Flammen, weil jeder Denkt Du bist noch in Deinem Büro!!
Auch aus Arbeitssicherheitsgründen ist es wichtig zu wissen wer gerade wo ist...…...und dass sollte auch für den BR gelten.
Erstellt am 23.08.2019 um 10:02 Uhr von Pjöööng
Im Falle eines Feuers wird sich in der Mehrzahl der Unternehmen wahrscheinlich nicht einmal mit Sicherheit feststellen welche Arbeitnehmer alle auf dem Betriebsgelände waren, geschweige denn dass sich alle korrekt am Sammelplatz einfinden.
Arbeitsgerichte haben auch schon geurteilt dass eine Abmeldung dann unnötig ist wenn eine Ablösung am Arbeitsplatz von vornherein nicht in Frage kommt. Insofern ist die Forderung einer schriftlichen Dokumentation vermutlich rechtswidrig. Privat sollte man sie unter diesen Umständen auf jeden Fall machen.