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Abmelden und anmelden beim Vorgesetzten

L
LMBetriebsrat
Aug 2019 bearbeitet

Ich habe als BR Mitglied ein Shreiben vom Vorgesetzten mit ppa bekommen, worin er mich auffordert sobald ich den Arbeitsplatz verlassen würde mich bei meinem direkten Vorgesetzten aubzumelden falls der nicht da ist im Nachhinein das schriftlich zu dokumentieren. Es geht darum vom Verwaltungsgebäude in den Betrieb zu gehen. Das soll verhindert werden. Gilt hie auch das Mitbestimmungsrecht? Kann ich auch ziwielrechtlich dagegen vorgehen. Zb. Unterlassung solcher Schreiben. Danke für eure Infos dazu.

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Community-Antworten (6)

C
celestro

22.08.2019 um 20:50 Uhr

Wie kann ab- und anmelden etwas verhindern? Für BR-Arbeit mußt Du Dich ja sowieso ab- und wieder anmelden. Wird hier eine besondere Form etc. gefordert, könnte hier ein MBR des BR greifen.

K
kratzbürste

22.08.2019 um 21:19 Uhr

Ich sehe da auch keine Probleme. Abmelden heißt ja nicht, dass du das o.k. des Chefs brauchst. Du meldest dich ab und gehst. Wie jedes BR-Mitglied.

S
seehas

23.08.2019 um 09:32 Uhr

Du musst dich sogar abmelden wenn du die Tätigkeit für die du bezahlt wirst unterbrichst um BR Tätigkeiten nachzugehen. Allerdings musst du keine Angaben machen was du zu tun gedenkst. Ob du das Gebäude verlässt oder nicht ist also völlig unerheblich und das geht den Vorgesetzten auch nichts an.

S
stehipp

23.08.2019 um 09:50 Uhr

Das Abmelden hat ja auch durchaus einen Sinn. Immerhin sollte der Vorgesetzte schon wissen, wer anwesend ist, und ob notfalls Arbeiten auf andere verlagert werden müssen. Also je nach Arbeitsplatz ist das nicht nur schön, sondern zwingend notwendig.

F
Franeu68

23.08.2019 um 10:24 Uhr

Stell Dir vor es brennt und die Feuerwehr schickt Leute in die Flammen, weil jeder Denkt Du bist noch in Deinem Büro!! Auch aus Arbeitssicherheitsgründen ist es wichtig zu wissen wer gerade wo ist...…...und dass sollte auch für den BR gelten.

P
Pjöööng

23.08.2019 um 12:02 Uhr

Im Falle eines Feuers wird sich in der Mehrzahl der Unternehmen wahrscheinlich nicht einmal mit Sicherheit feststellen welche Arbeitnehmer alle auf dem Betriebsgelände waren, geschweige denn dass sich alle korrekt am Sammelplatz einfinden.

Arbeitsgerichte haben auch schon geurteilt dass eine Abmeldung dann unnötig ist wenn eine Ablösung am Arbeitsplatz von vornherein nicht in Frage kommt. Insofern ist die Forderung einer schriftlichen Dokumentation vermutlich rechtswidrig. Privat sollte man sie unter diesen Umständen auf jeden Fall machen.

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