Ist die Abmahnung berechtigt?
Text der Abmahnung:
Vom Dienstag, 8. April bis Donnerstag, 10. April sind Sie nicht zur Arbeit erschienen. Für den Zeitraum vom 8. bis 9. haben sie uns fristgerecht ein Krankmeldung vorgelegt. Am 9. haben sie uns telefonisch darüber informiert, dass sie weiterhin bis einschließlich 10. krank sind. Der Vorarbeiter wies sie darauf hin, das sie für den 10. eine weitere Krankmeldung vorlegen müssen, da es sich um den dritten Krankheitstag handelt. wir haben bis heute16. noch keine Krankmeldung für den 10. erhalten.
Nach ihrem Arbeitsvertrag sind sie dazu verpflichtet, bei Krankheit spätestens am dritten Tag der Arbeitsverhinderung eine Krankmeldung einzureichen.

So die Abmahnung´in Kurzfassung.
Gewesen ist es aber so:
Krankmeldung für 8. und 9. und am 10. wollte der MA wieder arbeiten und fühlte sich dann doch noch nicht so fit und wollte von der Regelung gebrauch machen, sich noch einen Tag krank zu melden ohne Krankmeldung( die es bei uns gibt).

Nun meine Frage. Kann der Vorarbeiter oder Chef so kurzfristig doch eine Krankmeldung einfordern, bei der bestehenden Regelung - drei TAGE krank ohne Meldung?
Und wie ist es wenn die Daten in der Abmahnung nicht stimmen? Der Anruf des MA kam erst am 10. und nicht wie geschrieben am 9.?
Im Zuge der Abmahnung, mußte der MA jetzt auch unterschreiben, die Krankmeldung in Zukunft für den ersten Tag der Krankheit zu bringen.
vielen lieben Dank