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Abmahnung rechtens?

I
Inimser
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, helft mir mal bitte. Mitarbeiter stempelt wegen Krankheit ab ab und geht zum Arzt und wird dann krankgeschrieben. Nun hat aber der Mitarbeiter aber Ware für die Firma auf einem Anhänger dabei, da er gleichzeitig ein Zulieferer der Firma ist. Deshalb fährt der Krankgeschriebene Mitarbeiter zu Wareneingang und lässt sich die Ware abladen. Vorgesetzter will nun Abmahnung aussprechen. Wie seht Ihr das?

@Die Ware hat er 2 Tage vorher mit Lieferschein zum bearbeiten mitgenommen. Und die bringt er zurück. Also spielt das keine Rolle ob er die Ware zum Arzt mitnimmt oder nicht. Erst wenn die Ware wieder im Hause der Firma abgeladen im Hof steht geht die Verantwortung der Ware wieder zur Firma über.

2.048026

Community-Antworten (26)

B
Bürokrat

23.02.2015 um 10:38 Uhr

Also ich sehe das so, dass es der Vorgesetzte sehr schwer haben wird, eine solche Abmahnung auszuformulieren. Abgemahnt werden schwere Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten und es würde mich sehr wundern, wenn in seinem Arbeitsvertrag stünde, dass ein absolutes Beschäftigungsverbot im Falle einer Krankschreibung besteht. Und selbst dann könnte man bezweifeln, dass zur Warenannahme fahren und sich abladen LASSEN (er hat doch nicht selbst tatkräftig angepackt, oder?) als nicht genesungsgerechtes Verhalten interpretiert werden könnte. Also ich würde die Abmahnung abwarten und anschließend die Entfernung aus der Personalakte verlangen.

K
Kölner

23.02.2015 um 10:38 Uhr

@Inimser Der AN ist so nett, fährt nach seiner AU nochmals zur Arbeit um seinen Anhänger (mit Ware) zu entleeren und bekommt so ne Abmahnung? Weswegen?

Wenn der AN tatsächlich eine Abmahnung erhalten sollte, würde ich umgehend zum Chef gehen (nach einer entsprechenden Beschwerde des AN beim BR)...

Für den Vorgesetzten würde ich eine entsprechende Bildungsmaßnahme nach §§ 96-98 BetrVG beim Chef beantragen

M
martinez

23.02.2015 um 10:48 Uhr

Morgen,

Warum nimmt er die Ware mit, wenn er aus stempelt und zum Arzt geht? ist doch logisch das er krankgeschrieben wird.

Warum will der Chef denn genau abmahnen?

So wie ich es hier lese, kann die Abmahnung durchaus begründet sein. Wenn nicht sogar mehr als berechtigt. Man muss ja sehen, er stempelt aus und nimmt Ware der Firma mit, wo anders kann man hierfür auch gekündigt werden. Wie bei euch der normale Arbeitsablauf ist, weiß ich allerdings nicht.

Warum fährt er nicht erst die Ware weg und geht dann zum Arzt

Im Prinzip kann der Chef fast alles abmahnen, die frage ist dann eher, hat diese Abmahnung irgend eine rechtliche Bedeutung falls es mal zu einer Kündigung kommt.

Gruß

P
Pjöööng

23.02.2015 um 10:57 Uhr

Zuerst sollte doch mal geklärt werden, was genau abgemahnt werden soll.

K
Kölner

23.02.2015 um 11:01 Uhr

@Martinez Er ist Zulieferer, deswegen hat er Waren auf dem Hänger...

Und: Der Chef mahnt NICHT ab, sondern der Vorgesetzte!

B
Bürokrat

23.02.2015 um 11:03 Uhr

"er stempelt aus und nimmt Ware der Firma mit". Soweit ich den Text des Fragestellers interpretiere gehört die Ware der Firma noch gar nicht. Erst, nachdem sie von der Warenannahme angenommen wurde. Aber in der Tat ungewöhnlich, dass ein MA auch gleichzeitig Lieferant ist. (Der zuhause etwas für die Firma herstellt?) Abgemahnt werden soll wahrscheinlich, dass er für diese Tätigkeit offenbar gesund genug, für seine arbeitsvertragliche Tätigkeit aber zu krank sein soll. Leider wissen viele Vorgesetzte nicht, dass ein krankgeschriebener AN lediglich verpflichtet ist, sich genesungsgerecht zu verhalten.

M
martinez

23.02.2015 um 11:35 Uhr

@ Kölner

Warum stempelt er dann aus und nimmt die Ware mit?

Zulieferer hin oder her.

sollte sogar dir auffallen das da was nicht stimmt, egal wie man die Worte dreht und wendet!

K
Kölner

23.02.2015 um 11:39 Uhr

@Martinez Es KANN so sein, wie Du es vermutest. Es MUSS aber NICHT so sein.

Wenn Du (wenn schon nicht von mir) die Beiträge anderer Antwortgeber gelesen hast, dann muss auch Dich der Verdacht beschleichen, dass zunächst mal geklärt werden muss, WARUM der Vorgesetzte (!) abmahnen will (und ob er es überhaupt tut).

M
martinez

23.02.2015 um 11:46 Uhr

@Kölner na dann lies mal genauer, die frage wurde von mir gestellt warum genau abgemahnt werden soll.

die Antwort dazu gabs dann zu dem was ersichtlich und geschrieben ist.habe sogar extra darauf hingewiesen "dass was ich hier lese"

man kann nur auf das geschriebene Antworten und da seh ich nichts falsches bei mir(ABER BEI DEINER ANTWORT)

PS: MEIN Vorgesetzter ist mein Chef.. CHEF wie du es darstellen willst ist bei mir der AG oder Geschäftsführer.. kann man so sehn oder so, rechtfertigt allerdings keiner Korrektur deinerseits..

K
Kölner

23.02.2015 um 11:56 Uhr

@martinez Insimer war ja so nett und hat den Verlauf der Ware noch in seiner Ausgangsfrage benannt. Jetzt erst!

@Insimer Nicht im Ausgangsfred ergänzen, sondern eine neue Antwort schreiben. Und: Du musst die Begrifflichkeiten besser auseinander halten. So wie Du das beschreibst, könnte der Kollege auch KEIN Zulieferer im klassischen Sinne sein.

I
Inimser

23.02.2015 um 12:07 Uhr

@Kölner Danke für den Tipp.

Die Zulieferfirma läuft auf seine Frau. Er war also nur der Fahrer der Ware.

K
Kölner

23.02.2015 um 12:13 Uhr

Er ist also angestellt, ist nicht für die Fa. als Zulieferer selbständig zuständig. Er bringt die Ware (der Fa. seiner Frau) während der AU zum AG. Klasse!

Könnte tatsächlich mit der Abmahnung funktionieren...

I
ickederdicke

23.02.2015 um 12:14 Uhr

Während einer AU kann ich doch vieles machen, solange es kein Arzt verbietet.

P
Pickel

23.02.2015 um 12:18 Uhr

Bürokrat schrieb:

"und es würde mich sehr wundern, wenn in seinem Arbeitsvertrag stünde, dass ein absolutes Beschäftigungsverbot im Falle einer Krankschreibung besteht."

Ich kenne eine Menge Genehmigungen für eine Nebentätigkeit. Keine davon beinhaltet nicht den Passus, dass bei AU auch die Nebentätigkeit nicht genehmigt ist.

Ob das rechtlich durchkommt, wird der Einzelfall zeigen. Aber darauf wird man sich (so vorhanden) im ersten Schritt berufen können.

B
Bürokrat

23.02.2015 um 12:31 Uhr

Erst mal den Wortlaut der Abmahnung abwarten. Sofern überhaupt eine ausgesprochen wird! Und dann ist die Frage wohl, war der AN nicht auch zu krank, um diese Lieferung auszuführen und hat er damit seine Genesung gefährdet?

P
Pjöööng

23.02.2015 um 12:32 Uhr

Leider schweigt sich der TE hier ja darüber aus, was eigentlich abgemanhnt werden soll.

Aber... wenn er AU ist und fröhlich Ware für seine Frau ausliefert, dann kann er über eine Abmahnung noch glücklich sein.

Zitat (ickederdicke): "Während einer AU kann ich doch vieles machen, solange es kein Arzt verbietet."

Blödsinn!

P
Pjöööng

23.02.2015 um 12:34 Uhr

Zitat (Bürokrat): "Und dann ist die Frage wohl, war der AN nicht auch zu krank, um diese Lieferung auszuführen und hat er damit seine Genesung gefährdet?"

Diese Frage stellt sich dann in der Regel nicht mehr wenn der AU-geschriebene Arbeitnehmer einer Erwerbstätigkeit während der AU nachgeht.

M
martinez

23.02.2015 um 12:35 Uhr

Hol dir ne Bestätigung vom Arzt das diese Tätigkeit die du noch vollzogen hast(Ware zum Wareneingang bringen), deiner Genesung nicht im wege stand, lege diese deinem VORGESETZTEN vor(Firma wo du zulieferst, dem der abmahnen will) und gut ist.

falls dies auch der Grund der Abmahnung sein soll.

Gruß

K
Kölner

23.02.2015 um 12:38 Uhr

@Martinez Das meinst Du jetzt nicht im Ernst, oder?

P
Pjöööng

23.02.2015 um 12:51 Uhr

Das ist jetzt aber alles aus der Reihe "Wie führe ich für den Arbeitgeber ein Beweissicherungsverfahren durch"?

So wie es aussieht ist die Abmahnung hier ein echtes Schnäppchen und der AN sollte sich sehr sorgfälftig überlegen ob er dem AG hier eine außerordentliche Kündigung nahelegen sollte.

I
ickderdicke

23.02.2015 um 13:10 Uhr

@pjööööng

Schön, dass du soviel Ahnung von nix hast. Was an meiner Antwort ist denn genau Blödsinn ?

P
Pjöööng

23.02.2015 um 14:20 Uhr

Die komplette Antwort.

I
ickederdicke

23.02.2015 um 14:41 Uhr

@Pjöööng,

Neeneennee....du kapierst es micht mehr....

Wenn jemand eine AU bekommt, darf er alles tun, was einer Genesung nicht entgegensteht und / oder der Arzt verbietet.

Googels mal, wenn du´s nicht glaubst.

Du kommst mir vor wie der Falschfahrer, vor dem im Radio gewarnt wird und der dann behauptet: Ein Falschfahrer ? Tausende !

P
Pjöööng

23.02.2015 um 15:11 Uhr

Ach "iskederdiske", maße Dir doch nicht immer Urteile an für die es Dir an Kompetenz fehlt.

Der Arzt kann Dir allenfalls verbieten in seiner Praxis die Schränke zu öffnen, das Personal zu betatschen oder lauthals zu sinden. Außerhalb seiner Praxis kann kein Arzt Dir irgendetwas verbieten! (Und jetzt komm mir bitte nicht damit, dass er Dir natürlich verbieten kann, auf seinem Privatparkplatz zu parken.)

I
ickederdicke

23.02.2015 um 16:02 Uhr

Ok, auf dein Niveau komm ich halt nicht....zu tiefergelegt.

G
gironimo

23.02.2015 um 17:27 Uhr

Warten wir doch mal ab, was eigentlich in der Abmahnung stehen wird - und ob sie überhaupt kommt.

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