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ABMAHNUNG - RECHTENS?

F
Fritz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, hatte diese woche schon mal eine frage gestellt in sachen abmahnung eines kollegen wegen einen werdegeschenk für die kommunalwahl dieser kollege hat nun die abmahnung schrftlich bekommen. Mit gewissen Formfehler 1.auf der abmahnung setht geschrieben auf unsern standort hat der kollege was verteilt stimmt nicht da es um eine angemietete halle handelt ( es gibt keine bv darüber ) 2.der kollege war am 29.1 in dieser halle hat einen kollegen 2 werbegeschenke gegeben die schriftliche abmahnung steht geschrieben und unterzeichnet von personalchef 25.1.2008 ist durch diese formfehler die abmahnung rechtens ? soll der BR EINE gegendarstellung schreiben schadet es den kollegen ? Könnt ihr uns helfen

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

08.02.2008 um 12:09 Uhr

@FRITZ In den vergangenen Tagen wurde doch bereits mitgeteilt, dass der BR NICHTS mit der Abmahnung zu tun hat. Entweder schreibt der AN, der die Abmahnung bekommen hat etwas oder keiner.

Meine Meinung: Ich würde mich dazu ü b e r h a u p t nicht regen und lächelnd die Abmahnung entegegennehmen... ...allenfalls würde ich dem BR eine Kopie der Abmahnung zukommen lassen, eine Richtigstellung schreiben, den BR bitten, die Gegendarstellung mit einem Eingangsvermerk zu den Akten zu legen. Fertig.

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