Widerspruch
Hallo Liebe BR-Mitglieder,
wir sind ein 3 er Gremium und müssen uns direkt mal mit einer Neueinstellung befassen. Unser Werk ist Einens von der Gruppe in Deutschland, alle andere liegt in Italien und Kanada.
Nun schaut es so aus, da unser Freelancer der schon ein paar Jahre bei uns ist eine Stelle in der oberen Führungsebene bekommen soll. Der gute Freelancer ist selbst Kroate und spricht kaum Deutsch und sonst nur Englisch, als auch seine Muttersprache. Die Arbeit wurde in den letzten Jahren leider immer schlechter von den Kollegen eingestuft, so das wir als Gremium Quasi ein Warnschild aufgedrückt bekommen haben. Es ist auch so dass es in der Vergangenheit Auseinandersetzungen zwischen Internas und dem Freelancer gab, welche der alte BR ignoriert hat.
Die neue Stelle fordert Sachkenntnisse und min. einen Meistertitel oder höher Gestuft, hat der gute Mann aber leider nicht, er hatte sich als Ingenieur verkauft, aber nach Sichtung der Ausländischen unterlagen, ist nur ein Gesellenbrief zum Tragen gekommen.
Wir wollen aus div. Gründen nun diese Neueinstellung verhindern, wobei der Freelancer ja schon einige Positionen abgearbeitet hat.
Wir würden einem Widerspruch nach : §99 BetrVG Abs.3,5 sowie 6
Erklärt sich wie folgt: Durch die Einstellung sind Mitarbeiter gefährdet, weil mögliche Mobbing versuche im Raum stehen, bis hin zur Kündigung u.s.w
Es zwar einen Innerbetriebliche Ausschreibung gab, jedoch keiner von unseren Mitarbeiter gehört worden ist.
Weil wir als Mitarbeiter extreme Probleme sehen, diesen neuen Mitarbeiter in eine Position zu setzen wo er sich vorher nicht wirklich behaupten konnte. Er hat nun Mitarbeiter zu führen und hat selbst schon so viel Mist gebaut das 2 Betriebskollegen schon einen Arbeitsunfall hatten, gerade durch diese Person.
Sind alles harte Punkte, aber gerade Abs.6 sind Punkte die wir ja als BR belegen können. Meine Frage nun, was tun? Sind wir auf dem Richtigen Weg? Sind noch etwas ungeschult!
Liebe Grüße Blacki
Community-Antworten (9)
14.04.2014 um 20:23 Uhr
Also... "Durch die Einstellung sind Mitarbeiter gefährdet, weil mögliche Mobbing versuche im Raum stehen, bis hin zur Kündigung u.s.w" Wenn dem so ist, dann bitte auch § 104 BetrVG fordern - sonst geht die Glaubwürdigkeit flöten!
"Es zwar einen Innerbetriebliche Ausschreibung gab, jedoch keiner von unseren Mitarbeiter gehört worden ist." Wenn es keine auswahlrichtlinien gab, ist dieses Argument Humbug.
"Weil wir als Mitarbeiter extreme Probleme sehen, diesen neuen Mitarbeiter in eine Position zu setzen wo er sich vorher nicht wirklich behaupten konnte. Er hat nun Mitarbeiter zu führen und hat selbst schon so viel Mist gebaut das 2 Betriebskollegen schon einen Arbeitsunfall hatten, gerade durch diese Person." Wenn dem so ist, siehe oben. Wenn nicht...hättet ihr mit mir ein Rennen (wenn ich der AN wäre), dass ihr nicht gewinnen würdet.
Alles in allem: Schwäche Argumentation für den BR.
14.04.2014 um 20:30 Uhr
Hallo Kölner,
wir sind ein ganz junger BR und müssen uns erstmal finden, daher auch dieser Post.
§104 ist auch ein guter Tipp, vielen Dank!
Du schreibst hier "Schwache Argumentation", wie würde deine bei diesem Fall Beispiel ausschauen.
14.04.2014 um 20:36 Uhr
Es lohnt sich oft nicht mit einem AG zu streiten über eine Einstellung. Eher über alles rund um die § 102 ff BetrVG. Auch würde ich eher beginnen, dem AG (ohne Schriftsatz) die Ablehnungsgründe mündlich beizubringen. Vielleicht hilft es...
15.04.2014 um 12:14 Uhr
Bei den Punkten 3 und 5 im 99er habt Ihr sicherlich sehr schlechte Karten. Insbesondere bei Nr. 5 - Ausschreibung. Hier ist die ja erfolgt. Das Kollegen gehört werden müssen, steht nirgends.
Auch bei Nr. 6 wird es eng: "die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht". Da müsst Ihr schon was beibringen.
Ich bin auch immer eher dafür, erst einmal in Gesprächen vorab etwas zu bewegen (siehe Köllner). Natürlich kann man auch zur Unterstützung einmal nein zur Einstellung sagen und das Arbeitsgerichtsverfahren als "Argumentationshilfe" nutzen. Oft kommt es ja nicht zur Verhandlung vor dem Gericht, weil allein die Einleitung des Verfahrens schon Gesprächsbereitschaft auslöst - kommt auf Euren Betrieb an.
Sind Eurem AG die Verhältnisse nicht bekannt? Was sagt er dazu? Offenbar scheint er die Situation anders zu bewerten.
16.04.2014 um 12:18 Uhr
Punkt6 ist aber stärker zu belegen wir hier dargestellt ist. In seiner Position als Freelancer hatte er ja schon in den Abteilungen zu tun und er ist bei den Kollegen nicht gut angekommen. Die beschriebenen Arbeitsunfälle leiten daher ab, weil der gute sich nicht an Normen und Gesetze gehalten hat. In der Planung und Umsetzung hat er mehrfach versagt, leider wurde das alle nicht an die GF direkt weitergegeben. Es scheint so als würde der gute sich auch mit dem obersten der Gesellschaft gut verstehen, so das quasi der Betriebsrat zwar gehört werden muss, diese Meinung aber gar nicht mehr tangiert. Es wurden auch vereinzelte Gespräche mit Mitarbeiter geführt und es wurde versichert dass dieser Freelancer nicht diese Position erhalten wird, weil er nicht in der Lage ist eine Gruppe anzuleiten und zu führen.
16.04.2014 um 16:28 Uhr
Wenn in der Stellenausschreibung eine Meistertitel oder mehr gefordert wird, und er dies nicht nachweisen kann, eure anderen Bewerber hingegen schon,habt ihr da eine Möglichkeit um nachzuhaken. Es kann ja nicht angehen, das ich erst eine solche Ausbildung fordere, und sie dann nicht brauche. Ihr habt ein Anrecht auf die Einsichtnahme aller Bewerber. Lasst euch alle Bewerbungsunterlagen geben, denn daraus können sich andere Argumentationsmöglichkeiten für euch ergeben.
16.04.2014 um 19:35 Uhr
Was machen wenn die Entscheidung der GF schon gefallen ist, ohne Zustimmung des BR? Es gab 5 Bewerber auf die Stelle Extern sowie 3 Intern, was hier nun tun?
17.04.2014 um 14:27 Uhr
eure Mitbestimmung nach § 99 BetrVG wahr nehmen.
17.04.2014 um 19:37 Uhr
Super, was bringt das? der begründet seine Einstellung und umgeht das ganze erstmal, weil die Position weggefallen ist und kein Ersatz da war.
Der BR steht doch da wie ein kleines Kind, der BR kann doch nichts, rein garnichts machen - wenn alles Intern zwischen Freelancer und GF schon geklärt ist.
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