Erstellt am 14.04.2014 um 18:23 Uhr von Kölner
Also...
"Durch die Einstellung sind Mitarbeiter gefährdet, weil mögliche Mobbing versuche im Raum stehen, bis hin zur Kündigung u.s.w"
Wenn dem so ist, dann bitte auch § 104 BetrVG fordern - sonst geht die Glaubwürdigkeit flöten!
"Es zwar einen Innerbetriebliche Ausschreibung gab, jedoch keiner von unseren Mitarbeiter gehört worden ist."
Wenn es keine auswahlrichtlinien gab, ist dieses Argument Humbug.
"Weil wir als Mitarbeiter extreme Probleme sehen, diesen neuen Mitarbeiter in eine Position zu setzen wo er sich vorher nicht wirklich behaupten konnte. Er hat nun Mitarbeiter zu führen und hat selbst schon so viel Mist gebaut das 2 Betriebskollegen schon einen Arbeitsunfall hatten, gerade durch diese Person."
Wenn dem so ist, siehe oben. Wenn nicht...hättet ihr mit mir ein Rennen (wenn ich der AN wäre), dass ihr nicht gewinnen würdet.
Alles in allem: Schwäche Argumentation für den BR.
Erstellt am 14.04.2014 um 18:30 Uhr von blackloard
Hallo Kölner,
wir sind ein ganz junger BR und müssen uns erstmal finden, daher auch dieser Post.
§104 ist auch ein guter Tipp, vielen Dank!
Du schreibst hier "Schwache Argumentation", wie würde deine bei diesem Fall Beispiel ausschauen.
Erstellt am 14.04.2014 um 18:36 Uhr von Kölner
Es lohnt sich oft nicht mit einem AG zu streiten über eine Einstellung. Eher über alles rund um die § 102 ff BetrVG.
Auch würde ich eher beginnen, dem AG (ohne Schriftsatz) die Ablehnungsgründe mündlich beizubringen. Vielleicht hilft es...
Erstellt am 15.04.2014 um 10:14 Uhr von gironimo
Bei den Punkten 3 und 5 im 99er habt Ihr sicherlich sehr schlechte Karten. Insbesondere bei Nr. 5 - Ausschreibung. Hier ist die ja erfolgt. Das Kollegen gehört werden müssen, steht nirgends.
Auch bei Nr. 6 wird es eng: "die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht". Da müsst Ihr schon was beibringen.
Ich bin auch immer eher dafür, erst einmal in Gesprächen vorab etwas zu bewegen (siehe Köllner). Natürlich kann man auch zur Unterstützung einmal nein zur Einstellung sagen und das Arbeitsgerichtsverfahren als "Argumentationshilfe" nutzen. Oft kommt es ja nicht zur Verhandlung vor dem Gericht, weil allein die Einleitung des Verfahrens schon Gesprächsbereitschaft auslöst - kommt auf Euren Betrieb an.
Sind Eurem AG die Verhältnisse nicht bekannt? Was sagt er dazu? Offenbar scheint er die Situation anders zu bewerten.
Erstellt am 16.04.2014 um 10:18 Uhr von blackloard
Punkt6 ist aber stärker zu belegen wir hier dargestellt ist. In seiner Position als Freelancer hatte er ja schon in den Abteilungen zu tun und er ist bei den Kollegen nicht gut angekommen. Die beschriebenen Arbeitsunfälle leiten daher ab, weil der gute sich nicht an Normen und Gesetze gehalten hat.
In der Planung und Umsetzung hat er mehrfach versagt, leider wurde das alle nicht an die GF direkt weitergegeben.
Es scheint so als würde der gute sich auch mit dem obersten der Gesellschaft gut verstehen, so das quasi der Betriebsrat zwar gehört werden muss, diese Meinung aber gar nicht mehr tangiert. Es wurden auch vereinzelte Gespräche mit Mitarbeiter geführt und es wurde versichert dass dieser Freelancer nicht diese Position erhalten wird, weil er nicht in der Lage ist eine Gruppe anzuleiten und zu führen.
Erstellt am 16.04.2014 um 14:28 Uhr von Widder
Wenn in der Stellenausschreibung eine Meistertitel oder mehr gefordert wird, und er dies nicht nachweisen kann, eure anderen Bewerber hingegen schon,habt ihr da eine Möglichkeit um nachzuhaken.
Es kann ja nicht angehen, das ich erst eine solche Ausbildung fordere, und sie dann nicht brauche.
Ihr habt ein Anrecht auf die Einsichtnahme aller Bewerber. Lasst euch alle Bewerbungsunterlagen geben, denn daraus können sich andere Argumentationsmöglichkeiten für euch ergeben.
Erstellt am 16.04.2014 um 17:35 Uhr von blackloard
Was machen wenn die Entscheidung der GF schon gefallen ist, ohne Zustimmung des BR?
Es gab 5 Bewerber auf die Stelle Extern sowie 3 Intern, was hier nun tun?
Erstellt am 17.04.2014 um 12:27 Uhr von Widder
eure Mitbestimmung nach § 99 BetrVG wahr nehmen.
Erstellt am 17.04.2014 um 17:37 Uhr von blackloard
Super, was bringt das? der begründet seine Einstellung und umgeht das ganze erstmal, weil die Position weggefallen ist und kein Ersatz da war.
Der BR steht doch da wie ein kleines Kind, der BR kann doch nichts, rein garnichts machen - wenn alles Intern zwischen Freelancer und GF schon geklärt ist.