Erstellt am 10.05.2011 um 18:15 Uhr von nurmalsogefragt
Ja, der einzige echte gute Tipp ist den Kommentar zum BetrVG lesen. Denn nur dort aufgeführte Gründe sind möglich.
Erstellt am 11.05.2011 um 10:00 Uhr von petrus
Den § muss der BR nicht nennen. Die _stichhaltige_Begründung_ (Gesetz abschreiben reicht nicht!) muss allerdings auf einen der in §99(2) BetrVG genannten Punkte zutreffen.