Widerspruch bei Einstellung
Hallo zusammen, um einer Einstellung zu widersprechen muss der BR doch § und Grund benennen, richtig? Dazu hat der BR eine Woche Zeit, oder? Habt ihr Tips, lese sie gerne, danke
Community-Antworten (2)
10.05.2011 um 20:15 Uhr
Ja, der einzige echte gute Tipp ist den Kommentar zum BetrVG lesen. Denn nur dort aufgeführte Gründe sind möglich.
11.05.2011 um 12:00 Uhr
Den § muss der BR nicht nennen. Die stichhaltige_Begründung (Gesetz abschreiben reicht nicht!) muss allerdings auf einen der in §99(2) BetrVG genannten Punkte zutreffen.
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