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Widerspruch bei Einstellung

F
flowergarden
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, um einer Einstellung zu widersprechen muss der BR doch § und Grund benennen, richtig? Dazu hat der BR eine Woche Zeit, oder? Habt ihr Tips, lese sie gerne, danke

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Community-Antworten (2)

N
nurmalsogefragt

10.05.2011 um 20:15 Uhr

Ja, der einzige echte gute Tipp ist den Kommentar zum BetrVG lesen. Denn nur dort aufgeführte Gründe sind möglich.

P
Petrus

11.05.2011 um 12:00 Uhr

Den § muss der BR nicht nennen. Die stichhaltige_Begründung (Gesetz abschreiben reicht nicht!) muss allerdings auf einen der in §99(2) BetrVG genannten Punkte zutreffen.

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