Erstellt am 26.04.2011 um 09:47 Uhr von Petrus
Sehr geehrter Herr A.Geber,
der BR hat in seiner Sitzung vom 88.88.8888 beschlossen, der betriebsbedingten Kündigung von Herrn A.Nehmer zum 99.999.9999 zu widersprechen, da
- erster Grund, der dagegen spricht, _konkret_ nennen
- zweiter Grund, der dagegen spricht, _konkret_ nennen
- dritter Grund, der dagegen spricht, _konkret_ nennen
- vierter Grund, der dagegen spricht, _konkret_ nennen
- ...
Und wenn dann einer der Gründe auch noch einen der in §102 genannten Gründe _konkret_ wiedergibt (also nicht nur die Behauptung: "Kann im Betrieb weiterbeschäftigt werden" sondern: "Kann am derzeit freien Arbeitsplatz in Abt. XY beschäftigt werden, wenn er zur schon vorhandenen Kompetenz A noch eine Schulung in B erhält), habt ihr dem MA doch schon geholfen.
Erstellt am 26.04.2011 um 12:55 Uhr von neskia
Ein Musterschreiben werdet ihr wohl kaum finden, da der Sachverhalt immer speziell sein wird und auch so formuliert werden muss.
Falls ihr Gründe für einen Widerspruch habt, formuliert sie immer so konkret es geht, warum genau dieser einen Kündigung zu widersprechen ist. Den Fehler den ihr machen könnt, ist zu pauschal in den Ausführungen zu bleiben.
Letztlich gibt es nur zwei Lösungen:
1. Der AG findet euren Widerspruch überlegenswert und verzichtet.
2. In einem möglichen Kündigungsschutzprozess kommt das Gericht zur Auffassung, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist. Und hier kommt es nicht auf die Form eures Schreibens, sondern immer auf den Inhalt an.
Erstellt am 26.04.2011 um 16:49 Uhr von ganther
"Und hier kommt es nicht auf die Form eures Schreibens, sondern immer auf den Inhalt an"
Das Gericht kann den Inhalt nur berücksichtigen wenn der gekündigte MA die Argumente des BR übernimmt. Es handelt sich schließlich um einen Parteiprozess und da gibt es keinen Amtsermittlungsgrundsatz. Nur wenn der Kläger substanziert das vorträgt was der BR geschrieben hat wird es entscheidungserheblich.....