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Widerspruch bei Kündigungen

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growler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Bei uns steht die betriebsbedingte Kündigung von 2 Mitarbeitern zur Diskussion. Das Gremium möchte den Kündigungen gerne widersprechen, da es im Betrieb noch freie Stellen gibt und wir der Meinung sind, dass der Arbeitgeber alternative Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeiter nicht sorgfältig genug geprüft und Ersatzangebote gemacht hat. Jetzt kam vom Vorsitzenden der Einwand, dass für die Prüfung auf alternative Einsatzmöglichkeiten der BR zuständig sei. Mir ist eine solche Regelung / Auslegung in der Rechtsprechung komplett neu. Allerdings habe ich bisher auch nichts gegenteiliges gefunden. Hat unser Vorsitzender recht mit dieser Meinung?

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Community-Antworten (4)

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paula

28.01.2014 um 15:46 Uhr

der AG darf nur kündigen wenn es kein milderes Mittel gibt. Die anderweitige Beschäftigung ist ein solches Mittel. Daher muss der AG genau dies prüfen

Wenn der AG dies nicht hinreichend getan hat, hat der BR sein Einfallstor...

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pillepalleTR

28.01.2014 um 16:01 Uhr

Der Vorsitzende hat insofern Recht, dass im Widerspruch (wenn es dazu kommt) des Betriebsrat detailliert aufgeführt sein sollte, wo und unter welchem Umständen (z.B. nach einer vertretbaren Einarbeitungszeit) die Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden können. D.h. "alternative Einsatzmöglichkeiten" müssen schon vom BR geprüft werden, da sie nach Möglichkeit in der Widerspruchsbegründung erwähnt werden sollten/müssen. Euer Anwalt sollte da aber auch weiterhelfen können...

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gironimo

28.01.2014 um 16:44 Uhr

so lange der AG noch nicht die Karten auf den Tisch gelegt hat - sprich die Anhörung dem BR gegeben hat, könnt Ihr ja auch noch keinen Widerspruch formulieren.

Andererseits, wenn Ihr echte Chancen und Möglichkeiten seht, macht es Sinn, vor der Anhörung aktiv zu werden und im Sinne des § 92a BetrVG konkret zu werden.

Auf diesen Punkt würde ich einmal den BRV hinweisen. Diesen Punkt hat er wohl so nicht bedacht - glaube ich.

T
tommyh

28.01.2014 um 20:34 Uhr

Oh wenn ich das höre das ist doch genau die Aufgabe vom Betriebsrat solche Alternativen zu finden! Wenn euer Brv das nicht will soll er halt zurück treten und Tulpen züchten!

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