Hallo zusammen
Eine Mitarbeiterin von uns hat aus unserer Sicht zu Unrecht eine Abmahnung erhalten. Sie hat dann mit unserer Hilfe einen Widerspruch geschrieben, das geschah jedoch vor mehr als 3 Wochen. Der Arbeitgeber hat seitdem sich weder mündlich noch schriftlich zum Widerspruch geäußert. Meine Frage ist--> inherhalb welchem Zeitraum muß sich der Arbeitgeber zum Widerspruch äußern, bzw. muß er das überhaupt.

Gruß