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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Widerspruch gegen eine Abmahnung

R
Ruhrpott
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Eine Mitarbeiterin von uns hat aus unserer Sicht zu Unrecht eine Abmahnung erhalten. Sie hat dann mit unserer Hilfe einen Widerspruch geschrieben, das geschah jedoch vor mehr als 3 Wochen. Der Arbeitgeber hat seitdem sich weder mündlich noch schriftlich zum Widerspruch geäußert. Meine Frage ist--> inherhalb welchem Zeitraum muß sich der Arbeitgeber zum Widerspruch äußern, bzw. muß er das überhaupt.

Gruß

1.39401

Community-Antworten (1)

K
KBlitz

19.04.2011 um 13:45 Uhr

Wenn eine Mitarbeiterin eine Abmahnung erhalten hat, kann Sie eine Gegendarstellung schreiben, welche zu den Akten genommen wird. Einen Widerspruch gegen eine Abmahnung gibt es in der Form nicht.

Der Arbeitgeber hat den Widerspruch als Gegendarstellung bewertet und der Akte zugefügt. Somit könnt ihr noch lange auf eine Reaktion warten.

Die Entfernung der Abmahnung kann man nur durch eine Abmahnungsklage erreichen, hier ist jedoch von abzuraten. Da wenn es zu einer Kündigung kommt, die Abmahnungen vom Gericht geprüft werden und auch dann ncoh erkannt werden kann ob die erteilte Abmahnung rechtens war oder nicht.

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