Erstellt am 01.11.2007 um 10:48 Uhr von Kölner
@sterny
Auf die Gefahr mich unbeliebt zu machen:
Meinst Du wirklich die Gleichstellung des Schwerbehinderten im Sinne des SGB IX?
Wenn ja, dann verstehe ich die Frage nicht. Denn ein BR hätte fast nichts damit zu tun - ausser einer Beratung und Begleitung des Antragstellers. Dieser könnte wiederum auch bei einem negativen Bescheid der Agentur für Arbeit nach SGB IX und SGB X dagegen vorgehen.
Erstellt am 01.11.2007 um 10:52 Uhr von Lotte
sterny,
ergänzend zu Kölners Aussage:
Falls Ihr dem Kollegen beratend zur Seite steht ist es hier kaum möglich, Euch beratend zur Seite zu stehen ohne die Gründe für die Ablehnung und die besonderen Schwierigkeiten des Kollegen zu kennen.
Erstellt am 01.11.2007 um 12:38 Uhr von sterny
Sorry, aber die Ablehnung bezieht sich daraufm das kein Fehlzeitengespräch geführt wurde, und der Arbeitsplatz aus deren Sicht nicht gefähtdet sei. Das ist aber nicht so, da zur Zeit ein BEM läuft, und der Arbeitsplatz umgerüstet werden soll.
Ich wollte nur einige Tips, um nichts falsch zu machen.
Erstellt am 01.11.2007 um 17:33 Uhr von Catweazle
@sterny
Wenn dir überhaupt jemand helfen kann solltest du schon etwas genauere Infos geben. Wer hat die Gleichstellung abgelehnt und aus welchen Grund? Aus wessen Sicht ist der Arbeitsplatz nicht gefährdet?
Erstellt am 01.11.2007 um 21:52 Uhr von Lotte
sterny,
man kann das sicher aus der Ferne nicht beurteilen, aber das halte ich doch für einen sehr vagen Ablehnungsgrund, da ja nicht die momentane Situation, sondern die grundsätzliche Gefährdung des Arbeitsplatzes beurteilt werden soll..
Verstehe allerdings auch nicht recht, warum der Arbeitsplatz durch das BEM gefährdet sein soll? Dann hätte das BEM m.M. nach sein Ziel verfehlt.