Hallo, es gibt bei uns keine Regelungen zu Reisezeiten zum Seminar. D.h., für uns ist die Anfahrtszeit als Freizeit zu werten und keine Arbeitszeit dem entprechend.

Wie ist zu werten, wenn das Seminar 8 h geht und noch eine Fahrzeit von 4 Stunden. Dann bin ich über die zulässige Höchstarbeitszeit von 10 Stunden. Oder zählt das nicht, da ja Freizeit? Wie wäre es, wenn die Reisezeit als Arbeitszeit gilt?

Hat der BR hier die Möglichkeit eine BV zu erzwingen?

Danke.