Hallo,

wir arbeiten seit mehr als einem halben Jahr an einem Projekt, wobei auch zahlreiche Mehrarbeitsstunden angefallen sind. Nun haben wir die ersten Fälle, bei denen die in §3 ArbZG vorgesehene Regelung (werktägliche Arbeitszeit darf innerhalb sechs Kalendermonaten oder innerhalb 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschreiten) nicht eingehalten ist, d.h. einzelne Kollegen arbeiteten in diesem Zeitraum mehr als 8 Std. werktäglich.

Frage: Können die AN freiwillig mehr arbeiten, oder ist der BR verpflichtet, auf eine "Zwangsfreizeit" zur Einhaltung von §3 ArbZG zu drängen?
Wie verhält es sich bei weiterer Anordnung von Mehrarbeit für diese Kollegen? Muss der BR dann auf jeden Fall widersprechen?

Hintergrund: Es handelt sich um ein Software-Projekt, bei dem ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden entstünde, falls es nicht termingerecht fertiggestellt würde.

Kann uns in dieser Frage jemand weiterhelfen? (Die Zeit drängt, da dem BR bereits ein Antrag auf Sonntagsarbeit für diese Kollegen auf dem Tisch liegt!)

Danke im Voraus!