Hallo, ich habe eine Frage zur Auslegung des §3. Hierin steht geschrieben, dass die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden werktäglich verlängert werden kann, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Duchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Soweit klar... Nun haben wir die 5-Tage-Woche (Mo - Fr). Rechne ich bei der Durschnittsrechnung nun den Samstag mit hinzu oder bleibe ich bei der 5-Tage-Woche?

Danke