Guten Abend BR Kollegen und sonstige Mitleser,

ich habe da mal eine Frage zu dem Paragraphen 3, ArbZG. Wir haben in unseren Arbeitsverträgen folgendes stehen.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42,5 Stunden (all inkl.). Jetzt frage ich mich wie das mit dem obigen Paragraphen zu vereinbaren ist? Als ich dieses Thema in der letzten BR Sitzung ansprach haben alle einstimmig gesagt, dass dies auf ein Gesetz aus dem Jahr 1912 zurückzuführen ist und wir da keine Chance haben auf 40 Stunden herunterzukommen.

Jetzt frage ich mich ob unsere Anwälte in der letzten und vorletzten Schulung Recht haben oder meine Gremiums Kollegen.

Im Gesetz steht doch das nur bis zu 10 Stunden am Tag geabreitet werden kann wenn innerhalb der nächsten 24 Wochen ausgeglichen wird?

Wir haben eine 5 Tage Woche und wir arbeiten in der IT Dienstleistung.

Danke für eure Infos

Gruß

Ralf