Hallo zusammen,

zum…

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

…hab ich folgende Frage:
Geht der Samstag, obwohl wir in der Regel immer nur von Mo bis Fr arbeiten, mit in die Berechnung ein (dann dürften bei uns im Schnitt je Woche 48 Std und damit je Tag fast 10 Std gearbeitet werden) oder müssen wir für den Durchschnitt von einer bei uns üblichen 5-Tage Woche ausgehen?

Kennt jemand eine Kommentierung oder Urteile zu dem Paragraphen?

Viele Grüße…