Erstellt am 09.04.2014 um 06:42 Uhr von Oblatixx
> auf private Nutzung Handy hingewiesen zu haben
Wie jetzt, hat er mit privatem Handy telefoniert oder hat er mit Diensthandy privat telefoniert? Irgendwie werde ich nicht richtig schlau daraus. Ist Handynutzung generell bei euch verboten? Warum? Oder ist das Fotografieren verboten?
Erstellt am 09.04.2014 um 09:38 Uhr von gironimo
Was ist denn in Punkto Handy-Nutzung in Euren BVs geregelt?
So gesehen:
>Der MA wurde schon mal vor 1 Jahr auf die Regelung der privaten Nutzung des Handys hingewiesen.< Was sagt denn diese Regel?
Erstellt am 09.04.2014 um 11:46 Uhr von Cykex
Als BR kannst du sowieso nur beraten den MA wenn er eine Abmahnung bekommen hat,aber wenn Aussage gegen Aussage steht würde Ich als Beschuldigter diese Abmahnung anfechten (Schuldig wenn schuld nachgewiesen ist )und hier ist eine Pattsituation also zu gunsten des Beschuldigten
Erstellt am 09.04.2014 um 13:00 Uhr von Bürokrat
Oblatixx, die Forumulierung "hat den vermeidlichen MA angeblich mit Handy gesehen" lässt doch nur eine einzige Interpretation zu: Nämlich, dass es offenbar verboten ist, sein privates Telefon während der Arbeitszeit zu benutzen! Wobei der Tatbestand "Benutzen" wahrscheinlich schon mit dem In-die-Hand-nehmen erfüllt wird. Wie beim Autofahren!
Bei Aussage gegen Aussage würde ich die Benutzung abstreiten und die Abmahnung anfechten.
Erstellt am 09.04.2014 um 23:45 Uhr von BRGruppe
Der MA kann sich nicht an eine Nutzung seines privaten Handys erinnern. Grundsätzlich sind bei uns private Handys in jeder Form nur in den Pausen erlaubt. MA soll Handy 10 min vor der Pause genutzt haben. Ich bin auch der Meinung, hier liegt nur ein Verdacht vor. Es gibt keinen Beweis da der MA ja auch noch nicht mal angesprochen wurde.