Abmahnung wegen zu später Krankmeldung?
Hallo , Bin erst seit 2 Wochen Br. Mitglied und werde erst in einen Monat meinen erstes Seminar machen darum entschuldigt, wenn die Frage oder mein Ziel zu blöd ist . Also heute stand ich vor einen Problem. Eine Kollegin hatte sich zu spät krankgemeldet. Bei uns muß man sich bis 10 Uhr krankgemeldet haben wenn man ab 13 Uhr Arbeitsbeginn hat. Bei ihr war das Problem das sie Vormittags eine Magenspiegelung hatte , der Arzt gab ihr ein sehr starkes Antibiotikum. Sie nahm dies mittags und ihr ging es nicht mehr gut. Sie rief an und meldete sich krank. Sie war darauf drei Wochen krankgeschrieben. Am Montag kam sie wieder zu Arbeit. Am Donnerstag (heute) wollte der Arbeitgeber ihr deshalb die Abmahnung geben. Ich war dabei und äußerte, dass ich dies nicht Rechtens finde und gab ihr gleich den Tipp ,die Abmahnung nicht zu unterschreiben. Unser Fialeleiter erkundigt sich nun erneut, ob er sie nun geben kann oder nicht. Kann er es ? Und was kann der BR unternehmen ? Bis her glaube ich nur, dass BR eine Gegendarstellung schreiben kann, damit man die Abmahnung aus den Akten nimmt. Aber ich würde gerne es schaffen, das der Arbeitnehmer generell aufhört die Kollegen die öfter Krank sind unter Druck zu setzen. Bei uns werden oft Tränen vergossen und ich glaube das manche Krankmeldung auch wegen den Druck herkommt. Diese bekamen auch schon wegen 2 min zu spät kommen eine Abmahnung, wo man bei manch anderen drüber hinwegguckt. Es ist ein Teufelskreis. Wegen den oben genannten Thema möchte die Kollegin trotz Hinweis auf meine Unkenntnis mich dabei haben. Also werde ich die kommenden tage was damit zu tun haben. Wie kann ich mich besser vorbereiten, womit kann ich rechnen, was wären Fehler? Ich bedanke mich sehr bei den der mir helfen kann, da ich sehr unsicher bin und nicht einmal weiß ob heute mein Verhalten so richtig war.
Community-Antworten (5)
08.12.2006 um 00:23 Uhr
Für den BR gibt es keine rechtliche Grundlage die ihm bei Abmahnungen ein offizielles Vorgehen ermöglichen.
Bis 10:00 Uhr krank melden ist schön und gut. Nur ich muss dann schon wissen, dass ich krank bin. Merke ich erst um 12:00 Uhr, dass ich nicht arbeitsfähig bin, kann ich mich natürlich auch erst an diesem Zeitpunk krank melden auch wenn es dem AG nicht passt.
08.12.2006 um 00:36 Uhr
@ Heini
Danke für die schnelle Antwort.
08.12.2006 um 10:15 Uhr
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
Zu finden im Entgeltfortzahlungsgesetz. Unverzüglich heißt, sobald der Mitarbeiter/in feststellt, dass er Krank ist. Die Gegendarstellung ist der Personalakte beizufügen, dient aber nicht zur Entfernung der Abmahnung. Die kann man nur Gerichtlich raus Klagen. Vorschlag schreibt eine Gegendarstellung, lasst sie in die Akte beifügen, sollte die Firma Kündigen wegen Abmahnungen würde der Richter entscheiden ob die Abmahnung überhaupt gültig ist oder nicht. Manchmal zum Vorteil der Mitarbeiter/in. Wenn Du noch Fragen hast melde Dich. Es ist nicht immer so einfach schriftlich zu erklären. Gruss Mäggi
08.12.2006 um 18:51 Uhr
@ Mäggi
Vielen Dank, das erspart mir viel arbeit den ich hätte nicht gewußt, wo ich nachschlagen können.
Lieben Gruß Lette
12.12.2006 um 10:11 Uhr
Hallo, keine Ursache, melde Dich wenn Du ein Problem hast. Viele Grüsse Mäggi
Verwandte Themen
Abmahnung rechtens?
ÄlterIst die Abmahnung berechtigt? Text der Abmahnung: Vom Dienstag, 8. April bis Donnerstag, 10. April sind Sie nicht zur Arbeit erschienen. Für den Zeitraum vom 8. bis 9. haben sie uns fristgerecht ein
Abmahnung eines BR-Mitgliedes - wegen angeblich verspäteter Krankmeldung?
Älterhallo an alle bin br mitglied und wurde abgemahnt aber erst zur vorgeschichte: habe vor jahren eine schriftliche aufforderung vom AG erhalten das ich mich auch wenn es nur um einen tag krank geht ich
Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung
ÄlterLiebe Mitstreiter Habe folgenden Fall vorliegen: Ein Kollege war eine Tag krank (Freitag). Da in unserer Firma wird vornehmlich nachts gearbeitet und eben tagsüber geschlafen wird war es dem Ko
Abmahnung fragwürdiger Art
ÄlterGuten Morgen liebes BR-Forum, ich benötige mal ein bisschen Feedback zu einem Fall. Kurz zur Sachlage: Ich bin seit 4 Jahren Betriebsrätin bei einem kleinen Verein mit 15 festen Mitarbeitern, und noc
Zweite Abmahnung
ÄlterHallo zusammen. Habe wieder eine Frage. Ein MA erhielz eine Abmahning wegen verstoßes gegen seine Arbeitsvetraglichen Pflichten. Beispiele: Er hatte Mo und Di Urlaub, Mi Feiertag. Do und Fr sollte er