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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung wegen zu später Krankmeldung?

L
lette
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , Bin erst seit 2 Wochen Br. Mitglied und werde erst in einen Monat meinen erstes Seminar machen darum entschuldigt, wenn die Frage oder mein Ziel zu blöd ist . Also heute stand ich vor einen Problem. Eine Kollegin hatte sich zu spät krankgemeldet. Bei uns muß man sich bis 10 Uhr krankgemeldet haben wenn man ab 13 Uhr Arbeitsbeginn hat. Bei ihr war das Problem das sie Vormittags eine Magenspiegelung hatte , der Arzt gab ihr ein sehr starkes Antibiotikum. Sie nahm dies mittags und ihr ging es nicht mehr gut. Sie rief an und meldete sich krank. Sie war darauf drei Wochen krankgeschrieben. Am Montag kam sie wieder zu Arbeit. Am Donnerstag (heute) wollte der Arbeitgeber ihr deshalb die Abmahnung geben. Ich war dabei und äußerte, dass ich dies nicht Rechtens finde und gab ihr gleich den Tipp ,die Abmahnung nicht zu unterschreiben. Unser Fialeleiter erkundigt sich nun erneut, ob er sie nun geben kann oder nicht. Kann er es ? Und was kann der BR unternehmen ? Bis her glaube ich nur, dass BR eine Gegendarstellung schreiben kann, damit man die Abmahnung aus den Akten nimmt. Aber ich würde gerne es schaffen, das der Arbeitnehmer generell aufhört die Kollegen die öfter Krank sind unter Druck zu setzen. Bei uns werden oft Tränen vergossen und ich glaube das manche Krankmeldung auch wegen den Druck herkommt. Diese bekamen auch schon wegen 2 min zu spät kommen eine Abmahnung, wo man bei manch anderen drüber hinwegguckt. Es ist ein Teufelskreis. Wegen den oben genannten Thema möchte die Kollegin trotz Hinweis auf meine Unkenntnis mich dabei haben. Also werde ich die kommenden tage was damit zu tun haben. Wie kann ich mich besser vorbereiten, womit kann ich rechnen, was wären Fehler? Ich bedanke mich sehr bei den der mir helfen kann, da ich sehr unsicher bin und nicht einmal weiß ob heute mein Verhalten so richtig war.

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Community-Antworten (5)

H
Heini

08.12.2006 um 00:23 Uhr

Für den BR gibt es keine rechtliche Grundlage die ihm bei Abmahnungen ein offizielles Vorgehen ermöglichen.

Bis 10:00 Uhr krank melden ist schön und gut. Nur ich muss dann schon wissen, dass ich krank bin. Merke ich erst um 12:00 Uhr, dass ich nicht arbeitsfähig bin, kann ich mich natürlich auch erst an diesem Zeitpunk krank melden auch wenn es dem AG nicht passt.

L
lette

08.12.2006 um 00:36 Uhr

@ Heini

Danke für die schnelle Antwort.

M
Mäggi

08.12.2006 um 10:15 Uhr

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Zu finden im Entgeltfortzahlungsgesetz. Unverzüglich heißt, sobald der Mitarbeiter/in feststellt, dass er Krank ist. Die Gegendarstellung ist der Personalakte beizufügen, dient aber nicht zur Entfernung der Abmahnung. Die kann man nur Gerichtlich raus Klagen. Vorschlag schreibt eine Gegendarstellung, lasst sie in die Akte beifügen, sollte die Firma Kündigen wegen Abmahnungen würde der Richter entscheiden ob die Abmahnung überhaupt gültig ist oder nicht. Manchmal zum Vorteil der Mitarbeiter/in. Wenn Du noch Fragen hast melde Dich. Es ist nicht immer so einfach schriftlich zu erklären. Gruss Mäggi

L
lette

08.12.2006 um 18:51 Uhr

@ Mäggi

Vielen Dank, das erspart mir viel arbeit den ich hätte nicht gewußt, wo ich nachschlagen können.

Lieben Gruß Lette

M
Mäggi

12.12.2006 um 10:11 Uhr

Hallo, keine Ursache, melde Dich wenn Du ein Problem hast. Viele Grüsse Mäggi

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