Hallo,
bei uns ist ein Mitarbeiter abgemahnt worden, dem man darin unterstellt, dass er bestimmte Aufgaben, für die er angeblich eingestellt worden ist, nicht zur Zufriedenheit der GF durchgeführt hat.
Problem ist nur: Nirgends hat man ihm diese Aufgaben aufgetragen, weder im Arbeitsvertrag, noch in anderen Schriftsätzen steht davon etwas.
Man droht ihm nun mit Kündigung, wenn er nicht eine exorbitant (irreale) Zielsetzung im Vertrieb erreicht.
Dabei hat er schon seit Jahren seine Arbeitsleistung erhöht, so dass er nun öfters krank geworden ist (Magengeschwüre). Allerdings bringen ihm seine Anstrengungen nicht die gewünschten geschäftlichen Erfolge.
Er hat zwar schon einmal um Verstärkung gebeten, um die Arbeiten zufriedenstellend zu erledigen, aber man hat ihm keine fachlich ausreichenden Mitarbeiterinnen zur Verfügung gestellt. Ist hier die Fürsorgepflicht des AG nicht verletzt? Der Mann liegt nun im KH, hat sich für die Firma kaputtgearbeitet und wird nun trotzdem abgeschossen.
Viele Grüße & Dank im Voraus