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Abmahnung wegen angeblicher Leistungsmängel

K
kollerer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns ist ein Mitarbeiter abgemahnt worden, dem man darin unterstellt, dass er bestimmte Aufgaben, für die er angeblich eingestellt worden ist, nicht zur Zufriedenheit der GF durchgeführt hat. Problem ist nur: Nirgends hat man ihm diese Aufgaben aufgetragen, weder im Arbeitsvertrag, noch in anderen Schriftsätzen steht davon etwas. Man droht ihm nun mit Kündigung, wenn er nicht eine exorbitant (irreale) Zielsetzung im Vertrieb erreicht. Dabei hat er schon seit Jahren seine Arbeitsleistung erhöht, so dass er nun öfters krank geworden ist (Magengeschwüre). Allerdings bringen ihm seine Anstrengungen nicht die gewünschten geschäftlichen Erfolge. Er hat zwar schon einmal um Verstärkung gebeten, um die Arbeiten zufriedenstellend zu erledigen, aber man hat ihm keine fachlich ausreichenden Mitarbeiterinnen zur Verfügung gestellt. Ist hier die Fürsorgepflicht des AG nicht verletzt? Der Mann liegt nun im KH, hat sich für die Firma kaputtgearbeitet und wird nun trotzdem abgeschossen. Viele Grüße & Dank im Voraus

6.96703

Community-Antworten (3)

K
Kriegsrat

28.11.2009 um 17:31 Uhr

zum thema abmahnung :

es artet immer in ein unverbindliches hellsehen aus, ob jetzt eine abmahnung aufgrund der geschilderten umstände ohne genaue kenntnis der arbeitsvertraglichen pflichten und anderer umstände gerechtfertigt wäre oder nicht

auch ist es betrüblich, wenn arbeit krank macht, aber ob der betroffene jetzt nachweisen kann, daß seine beschwerden alleine durch ein vorwerfbares verhalten des AG entstanden sind, lass ich mal dahingestellt

die nächste problematik bei arbeitsverträgen, die gewisse zielvorgaben beinhalten, die der betroffene nicht erreicht bzw. erreichen kann wann reicht es für eine kündigung ?

wird wohl im einzelfall ein arbeitsrichter entscheiden müssen, wenn es soweit ist.......

mit fürsorgepflicht wirst du hier eher nicht weiterkommen............

R
ridgeback

28.11.2009 um 19:01 Uhr

@kollerer, **Nirgends hat man ihm diese Aufgaben aufgetragen, weder im Arbeitsvertrag, noch in anderen Schriftsätzen ** Für was wurde er denn eingestellt??

K
kollerer

04.12.2009 um 21:32 Uhr

Bei uns ist niemand mehr, der genau das arbeitet, was im Arbeitsvertrag steht. Viele Arbeitsverträge enthalten nur, dass jemand für die Abteilung XY eingestellt wurde - ohne genaue Stellenbeschreibung. Unsere Arbeit ist in "flexible Projekte" gegliedert. Die Anforderungen werden sehr grob als Arbeitspaketvereinbarungen oder Projektdefinitionen formuliert. Von Jahr zu Jahr werden andere - höhere "Vereinbarungen" vorgegeben.

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