Erstellt am 08.04.2014 um 14:17 Uhr von Rattle
Hallo,
mit befristung und sachgrund null chance.
MFG
Erstellt am 08.04.2014 um 14:40 Uhr von Pjöööng
Es liest sich für mich wie eine Zweckbefristung. Da wird es immer dann interessant, wenn der Zweck nicht mehr erfüllt werden kann.
Ich denke es ist sinnvoll, hier einen Fachanwalt über den genauen Text drüberschauen zu lassen und sich mit ihm zu beraten.
Erstellt am 08.04.2014 um 19:05 Uhr von Farce
Der Empfehlung von Pjöööng solltet ihr folgen.
Da dieses ja sowieso nur durch eine Klage erreicht werden kann, es sei denn, der Chef lässt sich anderweitig überzeugen, geht kein Weg daran vorbei.
Ich sehe hier auch gute Chancen, eine Weiterbeschäftigung zu erreichen. Allerdings sollte der Zweck noch nicht erreicht sein. Die Kündigung also noch während der Abwesenheit ausgesprochen wurde.
Da gerade bei dieser Art von Zeitverträgen der AG ein hohes Risiko eingeht und es gerade hier oft an einer fehlerfreien vertraglichen Vereinbarung mangelt, stehen die Chancen sogar sehr gut.
Schau dir dieses Urteil einmal näher an. Hier kannst du erkennen, was ein AG alles falsch machen kann.
BAG Urt. v. 15.05.2012, Az.: 7 AZR 35/11
Auch die Urteile auf die in diesem verwiesen wird, sind es wert, dass man sie sich einmal näher anschaut.