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Widerspruch gültig?

B
Bambina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo miteinander, und gleich noch eine Frage... Ist der Widerspruch zu einer Einstellung auch gültig, wenn dieser weder vom BR-Vorsitzenden noch dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird, sondern lediglich von zwei Mitgliedern des Betriebsausschusses (Zuständig für die Einstellungen). Lieben Dank!

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Community-Antworten (15)

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Mainpower

20.06.2008 um 12:51 Uhr

Hallo, wenn der Betriebsausschuss diese Aufgaben vom BR übertragen bekam ist der Widerspruch rechtskräftig. BetrVG § 28 (1)

W
Werner

20.06.2008 um 13:10 Uhr

wenn der Betriebsausschuss diese Aufgaben vom BR übertragen bekam ist der Widerspruch rechtskräftig. BetrVG § 28 (1) "zur selbstständigen Erledigung" hast Du vergessen!

M
Mainpower

20.06.2008 um 13:14 Uhr

hallo, Danke Werner, hab ich wirklich vergessen.

B
Bambina

20.06.2008 um 13:18 Uhr

Vielen Dank für die Hilfe!

M
Mona-Lisa

20.06.2008 um 13:31 Uhr

@all, da frag ich mich wo der BRV und/oder sein Stellvertreter bei dieser BA-Sitzung waren.... Abgesehend davon gehören Kündigungen m. M. nach niemals in einen Ausschuss, dafür ist das gesamte Gremium zuständig, auch wenn es rechtlich möglich ist!

@Bambina, wieviel BA-Mitglieder haben über die Kündigung/Widerspruch entschieden?

B
Bambina

20.06.2008 um 13:34 Uhr

Hallo Mona-Lisa, hier geht es nicht um eine Kündigung sondern um eine Einstellungszustimmung. Die BR-Mitglieder hatte bei dem Widerspruch nicht die absoutes Mehrheit des Ausschusses. Es sind 4 Mitglieder des Ausschusses und zwei waren dafür und zwei dagegen...

D
DocPille

20.06.2008 um 13:34 Uhr

@Mona Ich denke du hast was ueberlesen,hier geht es um eine Einstellung.

@All

Da der BA ein Teil des Betriebsrates ist,denke ich greift hier der §34 BetrVG

D
DocPille

20.06.2008 um 13:36 Uhr

Bambina

4 Mitglieder wie geht denn das?

B
Bambina

20.06.2008 um 13:40 Uhr

Tschuldigung 7 BR Mitglieder insgesamt sind im Ausschuss (inkl. BRV und Stellvertreter). Die wo dagegen entschieden haben, wollten allerdings die absolute Mehrheit haben und einer der BR-Auschuss-Mitglieder hat nun den Widerspruch unterschrieben und letztendlich wollte ich nur wissen ob das rechtskräftig ist, wenn das weder BRV noch der stellvertreter BRV ist. Bin da bin extrem neu in dem Gebiet und muss mich erstmal durch das Gesetz wühlen... :O)

M
Mona-Lisa

20.06.2008 um 13:41 Uhr

@Docpille, genau auf diese Rechnung kam ich auch! Nur heisst das ja noch lange nicht, dass es nur (rechtswidrig!) 4 Mitglieder sind. Aber dass es um Einstellungen geht, hab ich wirklich überlesen...... :-(( Das zeigt einem mal wieder, dass man nicht gleichzeitig Post und Fragen im Forum lesen sollte..........

D
DocPille

20.06.2008 um 13:45 Uhr

@Mona Grins

@Bambina

also 7 Mitglieder 2 dafür 2 dagegen und die anderen 3 haben sich enthalten?

B
Bambina

20.06.2008 um 13:49 Uhr

Soweit jetzt ich weiss ja... war leider nicht in der Abstimmung mit dabei... Es ging lediglich darum dass eben zwei dabei waren die dem widersprochen haben, dass aber weder der BRV noch der Stellvertreter waren und ich jetzt eben im Gesetz gesucht habe ob es denn dann rechtskräftig ist, wenn der BRV NICHT unterschreibt, sondern ein Mitglied des Ausschusses...

M
Mona-Lisa

20.06.2008 um 13:52 Uhr

@DocPille, du hast leicht grinsen........... ;-))

@Bambina, unabhängig, ob die Abstimmung so oder so gelaufen ist, ist nur der Vorsitzende und/oder der Stellvertreter für die Unterschrift zuständig und die waren anwesend! Allein schon aus diesem Grund ist der Widerspruch m. E. nicht rechtmässig. Wer hat denn das Sitzungsprotokoll unterschrieben?

N
Nemeth

20.06.2008 um 13:52 Uhr

@Bambina

In Eurem Fall muss es doch einen Ausschussvorsitzenden geben, der den mehrheitlichen Beschluss dann auch unterschreiben muss, unabhängig von seiner Meinung. Wenn das gleichzeitig der BRV ist, muss er ihn entsprechend der Beschlusslage auch vertreten.

B
Bambina

20.06.2008 um 13:56 Uhr

Mhmm... da hab ich wohl eine Lawine los getreten... Sorry... Ich bin bloss im Büro hier tätig und muss dann des öfteren mal was nachlesen ob das im Gesetz so verankert ist und manchmal ist das schon ziemlich schwierig etwas zu finden...

Aber Nemeth hat mir schon mit der Aussage weit geholfen des den mehrheitlichen Beschluss der Vorsitzende unterschrieben muss, damit dieser rechtskräftig ist. Gibts hier noch einen § dazu? und gilt das auch wenn er die Aufgaben an den Ausschuss schriftlich übertragen hat zur selbständigen Ausführühung. Protokoll unterschrieben hat die gewählte Schriftführerin.

Muss jetzt leider weg... aber ich werde hier das verfolgen. Lieben Dank für die vielen Antworten!!!

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