Befristung - Klausel im Vertrag gültig?
Folgendes Problem:
Erster Vertrag als Teilzeitkraft auf 400 € Basis, unbefristet. zweiter Vertrag als Teilzeitkraft 5 Stunden täglich, befristet. Nacht TzBfG §14 Abs.2 Satz 2 ist dies nicht möglich, der Vertrag wäre, wenn man eine Klage auf Entfristung einreicht, (wahrscheinlich) unbefristet.
Nun findet sich im Vertrag eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ausdrücklich versichert, mit dem Arbeitgeber vorher noch nie in einem Arbeitsverhältnis bestanden zu hat, sollte diese Angabe unwahr sein, könnte der Vertrag angezweifelt werden nach BGB §123.
Der AG hat doch gewusst, das es einen Vertrag vorher gab, es war ja keine Pause, hätte eine Klage auf Entfristung trotz der Klausel aussicht auf Erfolg?
Community-Antworten (3)
30.10.2006 um 15:58 Uhr
war die befristung wirklich nach § 14 Abs. 2 TzBfG? eine befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG wäre nach einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ja möglich.
was die anfechtung angeht. Diese ist aus meiner sicht nicht möglich, da der AG von der vorbeschäftigung wußte und so nicht arglistig getäuscht werden konnte
30.10.2006 um 16:25 Uhr
Hallo Paula,
im Vertrag steht ausdrücklich das es sich um eine sachgrundlose Befristung nach TzBfG Abs. 2 Satz 2 handelt.
Die befristung wäre Deiner Meinung nach wirksam oder unwirksam, sorry, Deine antwort ist etwas unklar.
Ich lese daraus, dass sie unwirksam ist, da keine Täuschung des AG vorliegt, daher kann die Klausel nach BGB 123 nicht ziehen.
so richtig??
Grus Jens
30.10.2006 um 18:54 Uhr
also:
wenn es sich ausdrücklich um eine sachgrundlose befristung handelt darf zuvor kein arbeitsverhältnis bestanden haben. da ist das gesetzt eindeutig.
§123 BGB beschreibt die anfechtungsmöglichkeit bei arglistiger täuschung. wie will ich jemanden täuschen, der den sachverhalt kennt. ein AG sollte schon wissen, wen er in der vergangenheit beschäftigt hatte. daher würde ich sagen, dass eine anfechtung nicht greifen sollte. aber wegen der konkreten rechtslage würde ich einen anwalt befragen
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