Nach der erfolgten Auszählung der Stimmen unserer BR-Wahl, möchte ich nun (da wir nur knapp ein weiteres Mandat verfehlt haben) die Ergebnisse überprüfen und selbst nochmals nachzählen. Ferner Einsicht in das Wahlprotokoll nehmen und auch die ungültigen Stimmen sichten. Ist dies durch § 19 WO BetrVG gedeckt? Auf welcher rechtlichen Grundlage beantrage ich dies und was muss ich beim Anschreiben an den Wahlvorstand beachten?