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Gültige und ungültige Stimmen bei Personenwahl

G
Gast
Nov 2016 bearbeitet

Am Donnerstag ist bei uns BR-Wahl. Zur Wahlniederschrift habe ich eine Frage:

Da heißt es in diversen Musterformularen:

Dabei hat der Wahlvorstand festgestellt, dass insgesamt ................ Wahlumschläge und .................... gültige Stimmen sowie …………….. ungültige Stimmen abgegeben wurden.

Bei uns gibt es eine Personenwahl (eine Liste), es sind 5 Arbeitnehmer in den BR zu wählen.

Wir haben 59 Arbeitnehmer.

Also können 59 AN maximal bis zu 5 Kreuze machen. Sind das also 295 mögliche Stimmen.

Die gültigen Stimmen kriege ich ja hin (Kandidat A plus Kandidat B plus Kandidat C etc.). Aber wie komme ich auf die ungültige Zahl, ich habe doch nur ungültige Stimmzettel.

Ich habe gesehen, dass eine ähnliche Frage vor ein paar Stunden gestellt wurde. Brauche die Antwort, dringend. DANKE!!!

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

14.03.2006 um 23:33 Uhr

Grundsätzlich hat jeder Wahlberechtigte nur EINE Stimme. Bei einer Listenwahl macht das alles ja auch wenig Probleme.

Bei einer Mehrheitswahl (Persönlichkeitswahl) wird diese EINE Stimme quasi aufgefächert in die entsprechende Stimmenzahl (so eine Art von "Bruchteil"), die zur Abgabe der EINEN Stimme in einem solchen Verfahren möglich ist.

Wenn Du eine Stimme ergo für ungültig erklärst kannst Du das nur in Gänze tun. Demnach wird in einer Wahlniederschrift nur die EINE Stimme, die per Stimmzettel ungültig ist, auch gezählt.

Ich kann das irgendwie nicht besser erklären.

Raaaaaaaammmmmssseeeeeeessss, Hillllffffääääää

N
Norden

14.03.2006 um 23:45 Uhr

Wo kann ich solche mathematischen Spitzfindigkeiten - die ich durchaus anwenden kann, aber keineswegs verstehe - nachlesen?

Ich besitze immer noch keinen Fittich etc....

Warum habe ich das in meiner Schulung nicht gelernt?

Ramses II hat übrigens gerade folgende Formulierung empholen, wenn ich das richtig verstanden habe:

"Dabei hat der Wahlvorstand festgestellte, dass insgesamt ........... Arbeitnehmer an der Wahl teilgenommen und Stimmzettel abgegeben haben. Es waren .............. Stimmzettel gültig, die .......... Stimmen beinhalteten."

F
Fayence

14.03.2006 um 23:56 Uhr

Norden, bevor Du in die nächste Buchhandlung stürzt und einen Fittich bestellst und womöglich Flügel bekommst....

kauf lieber einen Fitting ;-))) oder einen Richardi oder bei Geldüberschuss den Däubler

N
Norden

15.03.2006 um 00:06 Uhr

Werden da solche Spitzfindigkeiten auch erklärt, oder ist von einem Werk abzuraten?

Jedenfalls kleine Nachfrage:

Wenn ich die Lücken beim Guido-Muster ausfülle, dann so, oder?

"Dabei hat der Wahlvorstand festgestellt, dass insgesamt 60 Wahlumschläge und 53 gültige Stimmen sowie 7 ungültige Stimmen abgegeben wurden.

Auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmen:

Kandidat 1: 23 Kandidat 2: 33 Kandidat 3: 1 etc."

G
Gast

15.03.2006 um 00:47 Uhr

Ein Hallo in die Runde, die aus Norden, Fayence und Kölner besteht.

Hat Norden mit seinem letzten Beitrag recht? Ich seid ein wenig von meiner konkreten Ursprungsfrage abgekommen.

DANKE!

K
Kölner

15.03.2006 um 01:03 Uhr

Norden liegt richtig...

N
Norden

15.03.2006 um 01:07 Uhr

@ Kölner: Ich muss mir widersprechen. Denn mittlerweile werde ich wie folgt formulieren.

Der Wahlvorstand hat am ............. die öffentliche Stimmauszählung gemäß § 13 WO durchgeführt und festgestellt, dass insgesamt ..... Arbeitnehmer (ERKLÄRUNG: ausgegebene Stimmzettell) an der Wahl teilgenommen haben und ................. Stimmzettel (ERKLÄRUNG: In der Urne waren) abgegeben wurden. Es waren......... Stimmzettel gültig (ANM.: Die ungültigen muss ich wohl nicht extra aufführen) , die .......... Stimmen (ERKLÄRUNG: Stimmen pro Kandiaten insgesamt) für die einzelnen Kandidaten beinhalteten.

Einen schönen Mittwoch!!!

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