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Krank und Urlaub

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Chrissi150781
Aug 2022 bearbeitet

Nabend zusammen ich bin seit dem 5 Oktober letzten Jahres krank geschrieben ....habe also dieses Jahr noch nicht gearbeitet...werde wohl auch nicht mehr im Betrieb arbeiten da ich eine Umschulung machen muss.meine frage ist also was passiert mit meinem jahres Urlaub..habe ich noch Anspruch darauf....

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Community-Antworten (5)

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seehas

23.08.2022 um 10:04 Uhr

Das kommt darauf an, welche Regelungen bei euch gelten. Es muss unterschieden werden zwischen gesetzlichem Urlaub (20 Tage/Jahr bei 5-Tage-Woche) und übergesetzlichem Urlaub (durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag) Gesetzlicher Urlaub aus dem Jahr 2021 verfällt frühestens am 31.03.2023. Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ohne wieder arbeitsfähig zu sein gibt es hier einen Abgeltungsanspruch. Tariflicher / betrieblicher Urlaub verfällt nach den dort jeweils festgelegten Regeln. Beispiel TV-L: der Urlaub aus dem Jahr 2021 ist seit dem 31.05.2022 verfallen, auch wenn eer wegen Krankheit nicht genommen werden konnte.

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Relfe

23.08.2022 um 10:48 Uhr

übergesetzlicher Urlaub verfällt auch nur dann, wenn dieser im AV getrennt vom gesetzlichen Urlaub aufgeführt ist und im AV eine entsprechende wirksame Regelung vorhanden ist. Frag mal in der PA was die als Urlaub übertragen wollen und wenn das nicht der gesamte Urlaub ist, solltest Du das prüfen lassen

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celestro

23.08.2022 um 12:01 Uhr

"Beispiel TV-L: der Urlaub aus dem Jahr 2021 ist seit dem 31.05.2022 verfallen, auch wenn eer wegen Krankheit nicht genommen werden konnte."

Glaube nicht, das diese Regeln rechtskonform ist:

https://www.strunz-alter.de/aktuelle-informationen/eugh-tarifvertragliche-verfallsfrist-von-15-monaten-fuer-urlaub-bei-krankheit-zulaessig/

daraus:

"Die Verfallsfrist muss dabei deutlich länger sein als der Übertragungszeitraum von 3 Monaten gem. § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz."

in dem genannten Fall sind es gerade einmal 2 Monate länger.

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seehas

23.08.2022 um 13:05 Uhr

@celestro: die Verfallsfrist ist im Tarifvertrag geregelt. Da es sich nicht um einen gesetzlich garantierten Urlaub handelt, sondern um eine "freiwillige" Arbeitgeberleistung (wenn auch kollektiv im Tarifvertrag) können dafür auch die Regeln frei vereinbart werden.

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celestro

23.08.2022 um 13:21 Uhr

Danke für den Hinweis.

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