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AN Krank im Urlaub - wie geht man vor?

O
Opwert
Jan 2018 bearbeitet

AN wurde im Urlaub krank , aktzeptiert der AG die Krankmeldung der Auslandversicherung nicht an wie geht man vor , in diesem Fall müste der Urlaub doch angerechnet werden , welches Gesetz trifft hier zu .

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Community-Antworten (3)

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Fayence

07.09.2006 um 16:09 Uhr

Siehe §5 Abs. 2 EntgFG in Kombination mit § 3 sowie § 9 BUrlG!

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Opwert

07.09.2006 um 16:33 Uhr

@Fayence

Danke sehr hilfreich , nur noch eine Frage wie steht es mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Landes in diesem Fall Italien , wid diese AUBescheinigung vom AG aktzeptiert.

F
Fayence

07.09.2006 um 16:57 Uhr

Opwert, ich zitiere:

"Der Nachweis einer im Ausland aufgetretenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (§ 5 II EFZG) ist durch eine ärztliche Bescheinigung zu führen, die erkennen läßt, daß der Arzt zwischen Erkrankung und auf ihr beruhender Arbeitsunfähigkeit unterschieden hat."

Eine solche AU muss vom AG akzeptiert werden, da der "Beweiswert" auch der eines deutschen Arztes entspricht! Mehr dazu hier:

http://www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel_content.php3?select=02

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