Krank im Urlaub
Hey zusammen. Ich war im Betriebsurlaub krank und heute war mein erster Arbeitstag. Meine Kollegin meinte das die Chefin ihr gesagt hat das ich meinen Urlaub gleich nehmen muss, besser gesagt so schnell wie möglich. Meine Frage ist:
- Darf meine Chefin eigentlich an eine Kollegin weitergeben das ich krank bin ohne mein Wissen?
- Darf meine Chefin mir vorschreiben wann ich meinen Urlaub nehme?
Ich würde mich freuen wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.
LG Claudia
Community-Antworten (6)
05.09.2022 um 22:37 Uhr
06.09.2022 um 09:07 Uhr
Vielen lieben Dank für die Antwort. Nur habe ich nicht ganz verstanden ob es erlaubt ist oder nicht. Zu Antwort zwei muss dazu sagen, dass die Chefin eine gute Freundin meiner Kollegin ist. Ich muss es ein bisschen erläutern. Ich arbeite in der Krippe und jetzt im September sind weniger Kinder da, dass würde natürlich die Arbeit meiner Kollegin vereinfachen wenn ich jetzt Urlaub nehme. Aber ist das ein Grund,dass ich ihn nehmen MUSS?
06.09.2022 um 10:31 Uhr
Es geht den AG nichts an wann Du Deinen Urlaub nimmst. Ausnahme ist lediglich Betriebsurlaub. Ihr habt doch bestimmt ein verfahren zum Urlaub einreichen und den Zeitpunkt bestimmst Du! Mit der Weitergabe von solchen Informationen würde ich erst mal in einem Gespräch mit der Chefin sagen, dass du sowas in Zukunft nicht mehr möchtest. Es geht die Kollegin ja nichts an.
06.09.2022 um 10:44 Uhr
zu 1.)
Da finde ich §7 Abs. 1 BUrlG nicht abschließend formuliert. Betriebsferien sind jedenfalls betriebliche Belange, die eine Bestimmung des Urlaubs durch den AG zulassen. Das ist soweit unstrittig.
Besteht, wie in Deinem Fall, noch ein Urlaubsanspruch außerhalb dieser Zeiten, wäre ich eher bei dem Grundsatz, dass die Belange der Beschäftigten zu berücksichtigen wären. Wenn jetzt aber im September noch weniger Kinder da sind, finde ich die gesetzliche Regelung zu schwammig formuliert, da man zunächst bewerten müsste ob das schon dringende betriebliche Belange sind. Denn vielleicht wäre ein Urlaub im goldenen Oktober ja etwas schwieriger für die Kolleg:innen, aber trotzdem darstellbar?
Insofern würde ich erst einmal meine Wünsche vortragen und schauen ob es machbar wäre. Wenn nicht, würde ich schauen ob ich mit dem Alternativvorschlag der Krippe leben könnte. Sollten Differenzen übrig bleiben: besteht die Möglichkeit, die Gewerkschaft oder einen Arbeitsrechtler zwecks Beurteilung der "dringenden betrieblichen Belange" zu fragen?
zu 2.)
Nach dem Link von Dummerhund ist eine solche Info an die Beschäftigten NICHT zulässig - es sei denn, Du hast vorher eingewilligt. Denn allein der Begriff "krank" lässt schon Schlüsse auf Deinen Gesundheitszustand zu, was zu den besonders schutzwürdigen Daten gehört. Wobei ich das in der Praxis schwierig finde, den Kolleg:innen einen Ausfall ohne diese Info zu erklären, und diese dann gleichzeitig die Arbeit auffangen sollen.
Ferner interessiert mich noch, ob die Urlaubsgrundsätze irgendwo festgeschrieben sind und ob der BR dabei eingebunden wurde. Oder handelt der AG nach dem ungeschriebenen Gesetz "Das war schon immer so"?
06.09.2022 um 10:55 Uhr
Muschelschupser was findest Du denn da schwammig formuliert? Ein AN reicht den Urlaub dann ein wenn er ihn möchte und der AG prüft ob betriebliche Belange oder Urlaubswünsche von anderen Kollegen zu diesem Zeitpunkt zu berücksichtigen sind. Der AG kann keinen Urlaub vorschreiben weil er möchte, dass jemand schnell seinen Urlaub abbaut. Zu wenige Kinder im KIGA ist eben Betriebsrisiko wenn zu diesem Zeitpunkt keiner Urlaub möchte.
06.09.2022 um 12:20 Uhr
@Muschelschubser "dringende betriebliche Belange" fangen dort an wo der Bestand des Betriebes gefährdet ist. Dabei ist aber eher die "einseitige Rücknahme" von Urlaub relevant, wenn zu viele AN krank sind oder wenn es ein "Ereignis" gegeben hat und ein nicht austauschbarer MA den Betrieb "retten" muss. das man aufgrund "dringender betrieblicher Belange" seitens des AG Urlaub anordnen kann, halte ich für eine rein theoretische Konstellation, weil Geld gehört nicht dazu. Bei zu wenig Arbeit muss der AG ggf. über Kurzarbeit oder Entlassungen nachdenken, aber er hat noch nicht das Recht einseitig Urlaub anzuordnen.
Der AG kann natürlich fragen und eine Einigung erzielen wollen, aber das ist nicht Sache des AN.
Verwandte Themen
Berechnung Krankenstand
ÄlterHallo, die GL ist nicht in der Lage, uns zu erklären, wie sie auf 10% Krankenstand kommt. Nun haben wir nach fast 1 Jahr Hinterfragerei eine SAP-basierte Liste erhalten, die folgende Informationen ent
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Krank Urlaub Krank
ÄlterHallo, Ich bin seit Anfang des Jahres krank geschrieben und voraussichtlich auch noch weiterhin krank. Bis zu meinem 6 wöchigen Urlaub. Ist es möglich direkt vom krank in den Urlaub zu gehen? Was wär
Urlaub streichen weil BV regelt dass nur 10 Tage alter Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden dürfen - wer kann helfen?
ÄlterHi Zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir bei unserem Problem helfen... und am besten auch noch gaaaanz schnell! Bei uns in der Firma gibt es eine Abteilung (Datenaufbereitung) mit 2 Mitarbeitern. Im