Erstellt am 05.09.2022 um 20:37 Uhr von Dummerhund
Antwort zu 1:
https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-im-unternehmen/datenschutz-bei-krankheit-von-mitarbeitern-das-muessen-unternehmen-wissen/
Antwort zu 2:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsferien-und-urlaub-was-zu-beachten-ist_76_126246.html
Erstellt am 06.09.2022 um 07:07 Uhr von ClaudiaS
Vielen lieben Dank für die Antwort.
Nur habe ich nicht ganz verstanden ob es erlaubt ist oder nicht.
Zu Antwort zwei muss dazu sagen, dass die Chefin eine gute Freundin meiner Kollegin ist.
Ich muss es ein bisschen erläutern. Ich arbeite in der Krippe und jetzt im September sind weniger Kinder da, dass würde natürlich die Arbeit meiner Kollegin vereinfachen wenn ich jetzt Urlaub nehme. Aber ist das ein Grund,dass ich ihn nehmen MUSS?
Erstellt am 06.09.2022 um 08:31 Uhr von moreno
Es geht den AG nichts an wann Du Deinen Urlaub nimmst. Ausnahme ist lediglich Betriebsurlaub. Ihr habt doch bestimmt ein verfahren zum Urlaub einreichen und den Zeitpunkt bestimmst Du! Mit der Weitergabe von solchen Informationen würde ich erst mal in einem Gespräch mit der Chefin sagen, dass du sowas in Zukunft nicht mehr möchtest. Es geht die Kollegin ja nichts an.
Erstellt am 06.09.2022 um 08:44 Uhr von Muschelschubser
zu 1.)
Da finde ich §7 Abs. 1 BUrlG nicht abschließend formuliert. Betriebsferien sind jedenfalls betriebliche Belange, die eine Bestimmung des Urlaubs durch den AG zulassen. Das ist soweit unstrittig.
Besteht, wie in Deinem Fall, noch ein Urlaubsanspruch außerhalb dieser Zeiten, wäre ich eher bei dem Grundsatz, dass die Belange der Beschäftigten zu berücksichtigen wären.
Wenn jetzt aber im September noch weniger Kinder da sind, finde ich die gesetzliche Regelung zu schwammig formuliert, da man zunächst bewerten müsste ob das schon dringende betriebliche Belange sind. Denn vielleicht wäre ein Urlaub im goldenen Oktober ja etwas schwieriger für die Kolleg:innen, aber trotzdem darstellbar?
Insofern würde ich erst einmal meine Wünsche vortragen und schauen ob es machbar wäre. Wenn nicht, würde ich schauen ob ich mit dem Alternativvorschlag der Krippe leben könnte.
Sollten Differenzen übrig bleiben: besteht die Möglichkeit, die Gewerkschaft oder einen Arbeitsrechtler zwecks Beurteilung der "dringenden betrieblichen Belange" zu fragen?
zu 2.)
Nach dem Link von Dummerhund ist eine solche Info an die Beschäftigten NICHT zulässig - es sei denn, Du hast vorher eingewilligt. Denn allein der Begriff "krank" lässt schon Schlüsse auf Deinen Gesundheitszustand zu, was zu den besonders schutzwürdigen Daten gehört.
Wobei ich das in der Praxis schwierig finde, den Kolleg:innen einen Ausfall ohne diese Info zu erklären, und diese dann gleichzeitig die Arbeit auffangen sollen.
Ferner interessiert mich noch, ob die Urlaubsgrundsätze irgendwo festgeschrieben sind und ob der BR dabei eingebunden wurde. Oder handelt der AG nach dem ungeschriebenen Gesetz "Das war schon immer so"?
Erstellt am 06.09.2022 um 08:55 Uhr von moreno
Muschelschupser was findest Du denn da schwammig formuliert? Ein AN reicht den Urlaub dann ein wenn er ihn möchte und der AG prüft ob betriebliche Belange oder Urlaubswünsche von anderen Kollegen zu diesem Zeitpunkt zu berücksichtigen sind. Der AG kann keinen Urlaub vorschreiben weil er möchte, dass jemand schnell seinen Urlaub abbaut. Zu wenige Kinder im KIGA ist eben Betriebsrisiko wenn zu diesem Zeitpunkt keiner Urlaub möchte.
Erstellt am 06.09.2022 um 10:20 Uhr von Relfe
@Muschelschubser
"dringende betriebliche Belange" fangen dort an wo der Bestand des Betriebes gefährdet ist. Dabei ist aber eher die "einseitige Rücknahme" von Urlaub relevant, wenn zu viele AN krank sind oder wenn es ein "Ereignis" gegeben hat und ein nicht austauschbarer MA den Betrieb "retten" muss.
das man aufgrund "dringender betrieblicher Belange" seitens des AG Urlaub anordnen kann, halte ich für eine rein theoretische Konstellation, weil Geld gehört nicht dazu.
Bei zu wenig Arbeit muss der AG ggf. über Kurzarbeit oder Entlassungen nachdenken, aber er hat noch nicht das Recht einseitig Urlaub anzuordnen.
Der AG kann natürlich fragen und eine Einigung erzielen wollen, aber das ist nicht Sache des AN.