Hilfe

kleine Streitfrage im Gremium:

Ein Kollege hat ab 25.05. Urlaub angemeldet, reicht für die Zeit vom 18.05. bis 22.05. eine AU ein.

Jetzt gibt es zwei Meinungen:

1. Er muß am 25.05. arbeiten und kann dann seinen Urlaub beginnen.
2. Der Sonntag und der Feiertag reichen aus um seinen Urlaub nach alten Plan beginnen zu lassen.
Gibt es irgend eine Rechtsprechung die hier Klarheit schafft?

Vielen Dank