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Krank Urlaub

S
sielberpfeil
Jan 2018 bearbeitet

Hilfe

kleine Streitfrage im Gremium:

Ein Kollege hat ab 25.05. Urlaub angemeldet, reicht für die Zeit vom 18.05. bis 22.05. eine AU ein.

Jetzt gibt es zwei Meinungen:

  1. Er muß am 25.05. arbeiten und kann dann seinen Urlaub beginnen.
  2. Der Sonntag und der Feiertag reichen aus um seinen Urlaub nach alten Plan beginnen zu lassen. Gibt es irgend eine Rechtsprechung die hier Klarheit schafft?

Vielen Dank

1.61006

Community-Antworten (6)

R
rolfo

18.05.2010 um 10:51 Uhr

Warum sollte er am 25.5. erst arbeiten müssen wo er doch bereits Urlaub hat. Was hat der Urlaub mit der vorhergehenden AU zu tun. Fragt mal die Kollegen wo sie das gelesen haben

B
bubie

18.05.2010 um 10:53 Uhr

am 25.05. beginnt sein urlaub, da muss er also nicht auf arbeit.

ansonsten: ist bei euch denn wochenend- und feiertagsarbeit üblich, z.b. wie bei kellner oder so? wenn ja, dann müsste er am 23.05. wieder zur arbeit kommen, wenn er denn da eingeteilt ist.. ansonsten beginnt sein urlaub wie genehmigt..

mfg bubie

S
sielberpfeil

18.05.2010 um 11:00 Uhr

Wir haben eine 6 Tg woche. Montag bis Samstag.

MFG sielberpfeil

I
Immie

18.05.2010 um 11:11 Uhr

@sielberpfeil Es ist ein altes Ammenmärchen das man zwischen Krank und Urlaub einen Tag arbeiten muss. Wenn der Arbeitgeber das behauptet soll er dir mal zeigen wo das steht. Der AN muss nur anzeigen das seine AU endet und er seinen Urlaub antritt.

G
geploeg

18.05.2010 um 11:20 Uhr

Ich denke die Frage hängt mit dem Mythos zusammen, dass direkt nach einer Krankheit kein Urlaub angetreten werden darf. Der Urlaub darf i.d.R. angetreten werden wenn

  1. Die Krankheit beendet ist
  2. Der Urluab vorher oder während der Krankenphase genehmigt wurde
  3. Der Arbeitgeber kurz (auch telefonisch) darüber informiert wird, daß die Krankenzeit vorbei ist und der Urlaub wie geplant angetreten wird.
N
NixStreit

19.05.2010 um 10:09 Uhr

Stimme hier vollkommen zu dieser Fallschilderung zu! Meiner Meinung nach gilt dies auch dann, also das der Urlaub auch direkt nach dem letzten Krankheitstag angetreten werden kann, wenn im TV oder BV etwas anderes geregelt wurde.

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