Erstellt am 18.05.2010 um 08:51 Uhr von rolfo
Warum sollte er am 25.5. erst arbeiten müssen wo er doch bereits Urlaub hat. Was hat der Urlaub mit der vorhergehenden AU zu tun. Fragt mal die Kollegen wo sie das gelesen haben
Erstellt am 18.05.2010 um 08:53 Uhr von bubie
am 25.05. beginnt sein urlaub, da muss er also nicht auf arbeit.
ansonsten: ist bei euch denn wochenend- und feiertagsarbeit üblich, z.b. wie bei kellner oder so? wenn ja, dann müsste er am 23.05. wieder zur arbeit kommen, wenn er denn da eingeteilt ist.. ansonsten beginnt sein urlaub wie genehmigt..
mfg
bubie
Erstellt am 18.05.2010 um 09:00 Uhr von sielberpfeil
Wir haben eine 6 Tg woche. Montag bis Samstag.
MFG
sielberpfeil
Erstellt am 18.05.2010 um 09:11 Uhr von Immie
@sielberpfeil
Es ist ein altes Ammenmärchen das man zwischen Krank und Urlaub einen Tag arbeiten muss.
Wenn der Arbeitgeber das behauptet soll er dir mal zeigen wo das steht.
Der AN muss nur anzeigen das seine AU endet und er seinen Urlaub antritt.
Erstellt am 18.05.2010 um 09:20 Uhr von geploeg
Ich denke die Frage hängt mit dem Mythos zusammen, dass direkt nach einer Krankheit kein Urlaub angetreten werden darf.
Der Urlaub darf i.d.R. angetreten werden wenn
1) Die Krankheit beendet ist
2) Der Urluab vorher oder während der Krankenphase genehmigt wurde
3) Der Arbeitgeber kurz (auch telefonisch) darüber informiert wird, daß die Krankenzeit vorbei ist und der Urlaub wie geplant angetreten wird.
Erstellt am 19.05.2010 um 08:09 Uhr von NixStreit
Stimme hier vollkommen zu dieser Fallschilderung zu! Meiner Meinung nach gilt dies auch dann, also das der Urlaub auch direkt nach dem letzten Krankheitstag angetreten werden kann, wenn im TV oder BV etwas anderes geregelt wurde.