Erstellt am 06.06.2017 um 16:02 Uhr von gironimo
Wenn sie krank geschrieben ist, ist sie krank geschrieben. Ob die Fahrt zur Ostsee ihrer Genesung förderlich ist, muss die Kollegin mit ihrem behandelnden Arzt klären. Gibt der grünes Licht fährt sie. Urlaub braucht sie vom Arbeitgeber nicht zu beantragen.
Erstellt am 06.06.2017 um 16:02 Uhr von celestro
Wenn Du Dir die Antwort zur anderen Frage anschaust, sollte Dir die Antwort eigentlich klar sein, oder ?
Wobei gegenüber einem Konzert, ein Urlaub sicher eher noch zur Gesundung beiträgt. Von daher hätte ich persönlich mit dem Urlaub weit weniger Bauchschmerzen als mit dem Konzert.
Erstellt am 06.06.2017 um 16:30 Uhr von BRHamburg
Sie will aber nicht Urlaub um aufs Konzert zu gehen. ;-)
Sie soll einfach ihren Arzt fragen. Der muss entscheiden ob ein Urlaub und / oder ein Konzert Besuch ihre Genesung schadet.
Erstellt am 06.06.2017 um 16:34 Uhr von Hansen
Erstellt am 06.06.2017 um 17:12 Uhr von Hansen
Eine Frage noch:
Ein BR- Mitglied meint, das man hierzu einen Attest vom Arzt bräuchte, wenn man zum Konzert möchte oder in den Urlaub.
Ist dies so richtig?
Gruss Hansen
Erstellt am 06.06.2017 um 18:21 Uhr von ganther
nein!!! Es brauch kein Attest. Aber wie in dem anderen Thread geschrieben: bitte VORHER den Arzt fragen! Falls es später mal strittig wird, kann dann der sich anhand des konkreten Genesungsverlaufs äußern
Erstellt am 06.06.2017 um 20:32 Uhr von nicoline
Hansen,
auch, wenn der Arzt eine Urlaubsreise befürwortet, sollte die Kollegin sich unbedingt auch mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und dort um Genehmigung bitten. Arzt alleine reicht nicht!
Erstellt am 10.07.2017 um 22:05 Uhr von Alban
Hallo zusammen,als kurze Hilfe zu dem Thema sei gesagt,die Rechtsprechung ist da eindeutig:Ist ein AN krank geschrieben,kann er alles dass tun,was dem Heilungsprozess nicht negativ entgegen wirkt.Also ich denke nicht,dass man wenn wegen Gleichgewichts Störungen,ein Konzert besuchen sollte.Ich würde dass lassen