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6-7 Monate Krank und dann in den Urlaub!?!?

H
Hansen
Jan 2018 bearbeitet

NEU!! Heute Nachmittag!! Habe heute morgen ja schon eine Frage gestellt.

Gerade rief mich die Filialleitung an, das die Kollegin, die schon 6-7 Monate krank ist, in der Krankheitsphase gerne für eine Woche in den Urlaub möchte, an die Ostsee.

Obwohl Sie noch krank geschrieben ist! Ist das noch so rechtens?

Bitte um Hilfe.

Gruss Hansen

--> Alter Text von heute Mittag: Hallo liebe BR- Kollegen,

ich habe folgenden Fall: Mitarbeiterin ist seit ca. 6-7 Monaten krank geschrieben, weil Sie Probleme mit dem Gleichgewichtssinn hat. Sie möchte aber nun gerne zu einem Konzert fahren.

Nun ist meine Frage: Ist dies gesetzlich erlaubt? Gibt es hierzu einen Gesetzestext?

Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Gruss Hansen

1.39808

Community-Antworten (8)

G
gironimo

06.06.2017 um 18:02 Uhr

Wenn sie krank geschrieben ist, ist sie krank geschrieben. Ob die Fahrt zur Ostsee ihrer Genesung förderlich ist, muss die Kollegin mit ihrem behandelnden Arzt klären. Gibt der grünes Licht fährt sie. Urlaub braucht sie vom Arbeitgeber nicht zu beantragen.

C
celestro

06.06.2017 um 18:02 Uhr

Wenn Du Dir die Antwort zur anderen Frage anschaust, sollte Dir die Antwort eigentlich klar sein, oder ?

Wobei gegenüber einem Konzert, ein Urlaub sicher eher noch zur Gesundung beiträgt. Von daher hätte ich persönlich mit dem Urlaub weit weniger Bauchschmerzen als mit dem Konzert.

B
BRHamburg

06.06.2017 um 18:30 Uhr

Sie will aber nicht Urlaub um aufs Konzert zu gehen. ;-)

Sie soll einfach ihren Arzt fragen. Der muss entscheiden ob ein Urlaub und / oder ein Konzert Besuch ihre Genesung schadet.

H
Hansen

06.06.2017 um 18:34 Uhr

Danke, für die Hilfe.

H
Hansen

06.06.2017 um 19:12 Uhr

Eine Frage noch: Ein BR- Mitglied meint, das man hierzu einen Attest vom Arzt bräuchte, wenn man zum Konzert möchte oder in den Urlaub. Ist dies so richtig?

Gruss Hansen

G
ganther

06.06.2017 um 20:21 Uhr

nein!!! Es brauch kein Attest. Aber wie in dem anderen Thread geschrieben: bitte VORHER den Arzt fragen! Falls es später mal strittig wird, kann dann der sich anhand des konkreten Genesungsverlaufs äußern

N
nicoline

06.06.2017 um 22:32 Uhr

Hansen, auch, wenn der Arzt eine Urlaubsreise befürwortet, sollte die Kollegin sich unbedingt auch mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und dort um Genehmigung bitten. Arzt alleine reicht nicht!

A
Alban

11.07.2017 um 00:05 Uhr

Hallo zusammen,als kurze Hilfe zu dem Thema sei gesagt,die Rechtsprechung ist da eindeutig:Ist ein AN krank geschrieben,kann er alles dass tun,was dem Heilungsprozess nicht negativ entgegen wirkt.Also ich denke nicht,dass man wenn wegen Gleichgewichts Störungen,ein Konzert besuchen sollte.Ich würde dass lassen

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