Hallo zusammen,

bei der Berechnung des Schwellenwertes der freigestellten Betriebsratsmitglieder, zählen da die geringfügig Beschäftigten mit?

Unsere GF ist der Meinung, sie zählen nicht mit, da sie nicht hauptsächlich für uns Tätig sind.

Ich bin der Meinung das sie pro Kopf gezählt werden. Bevor es zum Streit kommt, habt Ihr irgendwelche Kommentare oder Urteile dazu???? Damit wir sie überzeugen können?

Freue mich auf Antworten...