Erstellt am 20.03.2014 um 12:09 Uhr von Lotte
Hallo Samui,
schau mal in den Däubler unter § 38 RN 9 BetrVG da steht es eindeutig, dass es nach Köpfen geht.
LG Lotte
Erstellt am 20.03.2014 um 12:40 Uhr von Samui
Liebe Lotte,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Leider habe ich das Buch nicht ;-)
Hast Du/Ihr vielleicht auch Web-Links für mich?
Lieben Gruß
Samui
Erstellt am 20.03.2014 um 12:49 Uhr von blackjack
https:www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/freistellung_von_betriebsratsmitgliedern_voellige_freistellung_von_der_beruflichen_taetigkeit/
Erstellt am 20.03.2014 um 13:39 Uhr von gironimo
Du solltest Deinen Chef fragen, wo er seine Erkenntnisse her hat. Schon aus dem Wortlaut des § 38 BetrVG wird doch klar, dass es hinsichtlich der Beschäftigungsart keine Einschränkungen gibt.
Nicht der BR muss immer alles beweisen - auch der Chef muss belegen was er behauptet. Darum würde ich ihn notfalls raten, seinen Rechtsanwalt zu befragen.
Erstellt am 20.03.2014 um 22:03 Uhr von nicoline
Samui,
*bei der Berechnung des Schwellenwertes der freigestellten Betriebsratsmitglieder, zählen da die geringfügig Beschäftigten mit?
Unsere GF ist der Meinung, sie zählen nicht mit, da sie nicht hauptsächlich für uns Tätig sind.*
Geringfügig Beschäftigte sind ganz normale teilzeitbeschäftigte MA des Betriebes mit allen Rechten und Pflichten eines AN.
Der Wahlvorstand legt die Größe des BR fest, nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte der AG die Größe des BR anders sehen, muss er den dafür vorgesehenen Weg gehen: Wahlanfechtung. Falls er einen vernünftigen Anwalt hat, wir der ihm abraten, falls nicht, wird er aller Voraussicht nach verlieren. In jedem Fall gilt, bis zu einem endgültigen Urteil(und das kann dauern) bleibt der BR im Amt. Vielleicht hat der AG ja mal Zeit zum Googeln, dann spart er sich eventuell den Weg zum Gericht.
Erstellt am 21.03.2014 um 09:11 Uhr von Lotte
Guten Morgen nico ;-)
Es geht um die Freistellung, nicht um die Größe des BR ;)
LG Lotte
Erstellt am 21.03.2014 um 22:17 Uhr von nicoline
Guten Abend Lotte ;-))
hast recht, wo hatte ich meine Gedanken?????????
LG, nicoline