Hallo BR's

Unser Unternehmen publiziert 10000 der BRV sagt 3000 Beschäftigte( meist Geringfügig Beschäftigte), hört sich schon mal sehr komisch an oder?

Wir haben 1 Freistellung (BRV) daneben den Stellvertreter der seiner normalen
Tätigkeit nachgeht, 1 Schriftführer mit einer halben freist. 1 Behindertenvertr.,
insgesamt sind wir 19 Betriebsratsmitgl.

Jetzt meine frage.... zählen Geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer (bezogen auf
Freistellung) wie Vollzeitbeschäftigte oder gibt es da ausnahmen? gibt es da einen § ?

Für euere Hilfe schon mal besten Dank

Tommy