Freistellung wie ?
Guten Tag.
Ich habe mal eine Frage : Wie kann ich mich für BR - Arbeiten für bestimmte Tage freistellen lassen bzw. für einige Stunden nachmittags ?
Bei uns gibt es keine Freistellung nach §38betrvg, haben aber momentan genügend Arbeit. Eine Freistellung nach §38 wird auch nicht im gremium angenommen. Ich habe ja die möglichkeit mich nach §37(2) freistellen zu lassen - möchte dies aber min. eine Woche vorher bekannt geben meinem Vorgesetzten, damit dieser dies in der Personalplanung berücksichtigen kann und ich nicht von jetzt auf gleich was zu erledigen habe. muß dazu ein Beschluß im gremium gefasst werden oder genügt es wenn ich eine Woche vorher meinem Vorgesetzten mitteile das ich br- arbeit zu erledigen habe ? bin ich dann verpflichtet, meinem ag mitzuteilen, was ich mache bzw. an was ich arbeite ?
zweite frage :
alternativ wäre es möglich, mich in eine bestimmte schicht zu versetzen, damit ich meine BR - Arbeit ordnungsgemäß erfüllen kann ? wir haben meistens 2 schichten ( früh, nachmittagschicht ), gelegentlich 3 schichten ( mit nachts). meine Überlegung wäre wenn ich nur früh arbeiten könnte, könnte ich meine BR - Arbeit jeweils nach der frühschciht machen ( auch wenn es das g so sieht das man br - arbeit während der arbeitszeit machen soll) - aber so bleibe ich meiner firma auch noch so enthalten, was mir am liebsten wäre, daher wäre es für mich vorstellbar, mich nur in die frühschciht zu setzen. wie würde deis gehen ( beschluss notwendig ? mitteilung an arebitgeber oder muß man dies anbieten ) .
Für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar bzw. ratschläge was ich machen könnte!
Vielen Dank yve
Community-Antworten (11)
12.02.2008 um 14:30 Uhr
yve1973,
"Eine Freistellung nach §38 wird auch nicht im gremium angenommen. " Verstehe ich nicht ??? Wenn dein Rat keine freistellung möchte ... du aber die aussage machtst das es genügend arbeit gibt ? wie passt das zu sammen? möchte dein Rat dich nicht freistellen?
zu deiner zweiten fragen... nun ja das dürfte für mich die antwort auf deine erste frage problem sein ...
könnte es sein das ihr euch dürch zuviel kompromisse selber "unfähig" gemacht habt ?
alternativ.... würde ich euch raten mal über das thema Frestellung Wann wer wo und Warum nach zu denken. So wie du es aussagst scheint es euch anderen stellen mehr zu drücken .-(
12.02.2008 um 14:37 Uhr
das ist nicht falsch - freistellung sollte ja erfolgen. nur hat unser ag durch eine brandrede dies verhindert und einige sind eingeknickt, trotz arbeit.
also welche möglicheiten habe ich ?
12.02.2008 um 14:59 Uhr
yve1973, zur Arbeitsbefreiung nach § 37 (2) brauchst Du keinen Beschluss Deines Gremiums. Dazu reicht es, dass Arbeiten für den BR erforderlich sind. Wie der AG Deine Arbeitsbefreiung organisiert, das ist seine Sache. Du kannst ihm natürlich Hinweise geben, wie es sinnvoll wäre. Wenn er aber schon Deine Freistellung verhindern will, dann wirst Du da wenig erfolg haben. Hast Du es auch schon mal mit einer Teilfreistellung probiert?
waschbär, wieso versuchst Du die Ursachen zu kurieren, wenn yve1973 nur eine Lösung für die Symptome will.
12.02.2008 um 15:07 Uhr
Und was heißt jetzt "eingeknickt"? Die Frage, ob ein BR freigestellt wird, steht überhaupt nicht zur Debatte - das ist in §38 doch geregelt. Da kann der Chef zehn Brandreden halten, trotzdem sind die im Gesetz genannte Zahl an BR freizustellen. Eher im Gegenteil: Wenn der BR niemanden freistellt, würde ich das sogar als grobe Pflichtverletzung des BR ansehen...
Also: Auf die TO zur nächsten Sitzung "Wahl des freizustellenden BR-Mitglieds". Die vorgesehene Beratung mit dem ArbGeb hat ja wohl stattgefunden (wenn auch ergebnislos - aber im Gesetz steht auch nichts von "einigen"). Dann zwei Kandidaten für die Freistellung benennen - selbst wenn der eine 0 Stimmen und der andere 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen bekommt, ist der mit 2 Stimmen gewählt (einfache Mehrheit!). Und wenn der Chef dann meint, dann muss er eben die E-Stelle anrufen. Das beste, was er dort für sein Geld bekommt ist ein anderer Freigestellter - verhindern kann er die Freistellung damit nicht.
Ihr könnt dem Cheffe vorab natürlich auch noch zwei 50%-Freistellungen statt einer vollen anbieten (wäre ja noch ein Kompromiss und Zeichen eures guten Willens). Wenn da aber wieder nur "Brandrede" kommt: s.o.
12.02.2008 um 15:31 Uhr
@yve1973 wie groß ist denn euer BR überhaupt? Wieviel AN sind in eurem Betrieb? Freistellung nach § 38 BetrVG ist ab 200 AN möglich und sicher auch bitter nötig; das zeigt doch schon die "Gegenwehr" eures Chefs;
12.02.2008 um 16:13 Uhr
Petrus, bei Wahlen gibt es weder Enthaltungen (noch Gegenstimmen). Da reicht im Prinzip auch ein Kandidat und eine Stimme für diesen.
12.02.2008 um 16:15 Uhr
also,
wir haben einen 9er br - sind 250 ma. also auch eine nach §38 möglich - aber eine fresistellung wurde nicht durchgebracht - trotz hinweisen das es eine mußvorschrift eigentlich ist und es war nur eine halbfreistellung geplant.
also bitte jetzt nicht nach dem 38er schreien, das ist durch.
12.02.2008 um 16:35 Uhr
@yve1973 was erwartest du dann an dieser Stelle, wenn ihr eure betriebsverfassungsrechtlich verbrieften Rechte beim AG nicht einfordern und durchsetzen wollt????? der AG hat seine Brandrede - ihr habt das BetrVG; was meinst du welches Instrument stärker ist? der BR muß es aber auch einsetzen, das ist seine Pflicht gegenüber den AN, die ihn gewählt haben; wie willst du denn deine Freistellung nach § 37 BetrVG für die Erfüllung von BR Aufgaben durchsetzen? das geht eben immer nur auf der Basis des BetrVG; aber vielleicht hilft bei dir ja auch der Appell an die Vernunft des AG, wenn du die Frühschicht für dich als geeigneter darlegst.....mußt unter Umständen aber auch mit einer Brandrede an dein dienstliches Gewissen rechnen;
12.02.2008 um 16:40 Uhr
yve1973, bist Du BRV in eurem BR?
12.02.2008 um 17:16 Uhr
Petrus, nur mal am Rande: Hast Du schon die AIB von Januar gelesen? Da wird über eine Studie zur BR Arbeit berichtet. Demnach nutzen die Betriebe mit 200 bis 300 MA ihr Recht auf Freistellung nach § 38 BetrVG am wenigsten von allen und wenn sie es nutzen, dann meist in Umwandlung als Teilfreistellung. Gut ist das natürlich nicht.
12.02.2008 um 17:17 Uhr
@yve1973 hast du schon Grundlagenseminare BetrVG besucht? da wird auch §37 Abs. 2 BetrVG ausführlich behandelt; hast du als BRM eine Ausgaben des BetrVG MIT KOMMENTAR?
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