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Freistellung

S
Shiva
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend, Morgen soll eine freistellung beantragt werden nun lese ich den satz grade "Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber" wie genau muss ich mir die Beratung vorstellen und kann er dagegen sprechen, oder reicht es wenn wir ihn nur sagen es steht eine freistellung für 2 BR mittglieder.

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Community-Antworten (1)

R
ridgeback

27.05.2010 um 00:05 Uhr

@Shiva, die Auswahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder erfolgt nach Beratung mit dem AG. Die Beratung hat daher der Wahl zur Freistellung vorauszugehen Sie muss mit dem gesamten BR erfolgen. Unterbleibt die Beratung, so ist die Auswahl der freizustellenden BRM durch den BR für den AG nicht bindend. Der BR gibt die Namen der Freizustellenden dem AG bekannt. Der BR ist nicht berechtigt, von sich aus die Freistellung vorzunehmen; denn er darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen (§ 77 Abs. 1. S.2 BetrVG) Hält der AG eine Freistellung für sachlich nicht vertretbar, so kann er innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach seiner Bekanntgabe die Einigungsstelle anrufen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist; sie berechnet sich nach den §§ 187 ff. BGB.

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