Geringfuegige Kraft
Darf eine geringfuegige Kraft das Amt des Betriebsrates ausfuehren?
Community-Antworten (3)
05.07.2017 um 18:48 Uhr
Ja, darf sie.
05.07.2017 um 21:57 Uhr
Danke für Ihre Antwort.
06.07.2017 um 00:22 Uhr
Die Person ist ja selbst nicht geringfügig - nur der Umfang der Beschäftigung ist es. Diese Personen sind Arbeitnehmer mit allen Rechten - auch der Wählbarkeit.
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