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Freistellungen

B
BR-2222
Dez 2023 bearbeitet

Hallo ich habe eine Frage wir sind ein 19 Gremium und haben noch 2 Jahre bis zur neuen Wahl. Wir sind seit letzten Monat 2501 Mitarbeiter im Betrieb. Gilt die Aufstockung auf 21 Betriebsräte ab sofort oder erst in der nächsten Amtszeit?

27208

Community-Antworten (8)

M
Moreno

08.12.2023 um 19:42 Uhr

Erst bei der nächsten Wahl.

R
rtjum

09.12.2023 um 10:52 Uhr

was hat die Frage mit der Überschrift zu tun?

OH
Olav HB

09.12.2023 um 12:56 Uhr

Es kann sein, dass tatsächlich eine Neuwahl erforderlich ist. Grundlage hierfür wäre §13 Abs 2 Pt. 1 BetrVG. Man kann als BR aber auch eine Neuwahl herbeiführen indem man geschlossen von seinem Amt zurücktritt und (ganz wichtig) es nicht ausreichend bereitwillige Nachrücker gibt alle Plätze neu zu besetzen

C
celestro

09.12.2023 um 14:42 Uhr

"was hat die Frage mit der Überschrift zu tun?"

2 Personen mehr werden für BR-Arbeit "freigestellt" ;-)))

R
rtjum

10.12.2023 um 12:41 Uhr

"2 Personen mehr werden für BR-Arbeit "freigestellt" ;-)))" sicher?

aus §9: 2.001 bis 2.500 Arbeitnehmern aus 19 Mitgliedern, 2.501 bis 3.000 Arbeitnehmern aus 21 Mitgliedern,

aus §38 2.001 bis 3.000 Arbeitnehmern 5 Betriebsratsmitglieder,

wenn sie 19 BRMs sind, dann haben sie eh schon 5 Freistellungen oder was übersehe ich?

C
Catweazle

10.12.2023 um 14:46 Uhr

Du übersiehst die letzten 5 Zeichen. Die Antwort ist wohl nur "halbernst" gemeint. 21 BRM werden häufiger teilfreigestellt als 19.

C
celestro

10.12.2023 um 19:31 Uhr

genau ... ich meinte die temporären Freistellungen bei der Steigerung 19 zu 21.

R
rtjum

11.12.2023 um 08:34 Uhr

achsooooooooooooooooooooooooooooooooo

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