Erstellt am 14.08.2022 um 16:57 Uhr von celestro
Man könnte vermutlich beide Stundenlöhne berechnen ... einmal mit der Zulage und einmal ohne. Das Ergebnis wäre dann natürlich unterschiedlich hoch.
ABER ... wofür ist die Antwort auf die Frage überhaupt wichtig?
Erstellt am 15.08.2022 um 07:36 Uhr von xyz68
Stundenlohn wird üblicherweise auf Grundlage des Grundgehalters berechnet.
Frag doch einfach in eurer Personalabteilung nach, die müssen dir deine Gehaltsabrechnung erklären.
Erstellt am 15.08.2022 um 11:58 Uhr von Catweazle
Ich bin auch für das Grundgehalt. Wenn die Zulage wegfällt würde der Stundenlohn ja nicht mehr stimmen. Den Stundenlohn wird man für die Überstundenberechnung benötigen.
Erstellt am 15.08.2022 um 13:45 Uhr von ganther
kommt halt immer drauf an, was berechnet werden soll...
Erstellt am 15.08.2022 um 14:50 Uhr von Catweazle
Der Stundenlohn soll berechnet werden.
Erstellt am 15.08.2022 um 14:56 Uhr von tommy77
Ja es soll der Stundenlohn berechnet werden damit dann die Zulagen ermittelt werden können, deshalb auch die Frage ob beide zusammen gerechnet werden.
Die wechselschichtzulage ist ja im Tarifvertrag mit dabei und wir haben halt ein drei Schicht system.
Da kann man. Denn doch nicht einfach wegnehmen ? Oder vertue ich mich da ??
Erstellt am 15.08.2022 um 15:25 Uhr von celestro
"Der Stundenlohn soll berechnet werden."
Das ist klar ... aber wofür? Wenn ich für mich persönlich ausrechnen will, wie hoch mein Stundenlohn ist, dann würde ich die Zulage mit einrechnen.
"Ja es soll der Stundenlohn berechnet werden damit dann die Zulagen ermittelt werden können, deshalb auch die Frage ob beide zusammen gerechnet werden."
also die Zulage ... würde ich schon sagen, das die auf den "Grundstundenlohn" bezogen wird. ABER ... welche Zulage soll denn ermittelt werden. Die Wechselschichtzulage kann es ja nicht sein ... denn es wäre schon ziemlich absurd, die auf das Grundgehalt draufzurechnen, um dann DAVON die Zulage überhaupt zu berechnen.
Erstellt am 16.08.2022 um 08:18 Uhr von takkus
Im TvÖD ist die Wechselschicht eine ZULAGE zum geschuldeten Grundgehalt. Stundenlohn wird nur anhand des Tabellenentgeltes ausgerechnet. Daraus ergeben sich alle weiteren Zulagen. Für diese Zulagen muss aber auch die entsprechende Tätigkeit getan werden. Auch wenn ihr ein Dreischichtsystem habt und Du in der Verwaltung von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr tätig bist, kannst Du logischerweise auch keine Wechselschichtzulage bekommen.