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Wechselschichtzulage

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tommy77
Aug 2022 bearbeitet

Hallo wollte euch fragen wie es aussieht wenn ich einen brutto Gehalt laut TVöD von 3000€ Euro bekomme und 105 € wechselschichtzulage, werden diese beiden Beträge zusammen gerechnet um meinen stundelohn zu berechnen oder das Grundgehalt ?

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Community-Antworten (8)

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celestro

14.08.2022 um 18:57 Uhr

Man könnte vermutlich beide Stundenlöhne berechnen ... einmal mit der Zulage und einmal ohne. Das Ergebnis wäre dann natürlich unterschiedlich hoch.

ABER ... wofür ist die Antwort auf die Frage überhaupt wichtig?

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XYZ68

15.08.2022 um 09:36 Uhr

Stundenlohn wird üblicherweise auf Grundlage des Grundgehalters berechnet.

Frag doch einfach in eurer Personalabteilung nach, die müssen dir deine Gehaltsabrechnung erklären.

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Catweazle

15.08.2022 um 13:58 Uhr

Ich bin auch für das Grundgehalt. Wenn die Zulage wegfällt würde der Stundenlohn ja nicht mehr stimmen. Den Stundenlohn wird man für die Überstundenberechnung benötigen.

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ganther

15.08.2022 um 15:45 Uhr

kommt halt immer drauf an, was berechnet werden soll...

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Catweazle

15.08.2022 um 16:50 Uhr

Der Stundenlohn soll berechnet werden.

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tommy77

15.08.2022 um 16:56 Uhr

Ja es soll der Stundenlohn berechnet werden damit dann die Zulagen ermittelt werden können, deshalb auch die Frage ob beide zusammen gerechnet werden. Die wechselschichtzulage ist ja im Tarifvertrag mit dabei und wir haben halt ein drei Schicht system. Da kann man. Denn doch nicht einfach wegnehmen ? Oder vertue ich mich da ??

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celestro

15.08.2022 um 17:25 Uhr

"Der Stundenlohn soll berechnet werden."

Das ist klar ... aber wofür? Wenn ich für mich persönlich ausrechnen will, wie hoch mein Stundenlohn ist, dann würde ich die Zulage mit einrechnen.

"Ja es soll der Stundenlohn berechnet werden damit dann die Zulagen ermittelt werden können, deshalb auch die Frage ob beide zusammen gerechnet werden."

also die Zulage ... würde ich schon sagen, das die auf den "Grundstundenlohn" bezogen wird. ABER ... welche Zulage soll denn ermittelt werden. Die Wechselschichtzulage kann es ja nicht sein ... denn es wäre schon ziemlich absurd, die auf das Grundgehalt draufzurechnen, um dann DAVON die Zulage überhaupt zu berechnen.

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takkus

16.08.2022 um 10:18 Uhr

Im TvÖD ist die Wechselschicht eine ZULAGE zum geschuldeten Grundgehalt. Stundenlohn wird nur anhand des Tabellenentgeltes ausgerechnet. Daraus ergeben sich alle weiteren Zulagen. Für diese Zulagen muss aber auch die entsprechende Tätigkeit getan werden. Auch wenn ihr ein Dreischichtsystem habt und Du in der Verwaltung von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr tätig bist, kannst Du logischerweise auch keine Wechselschichtzulage bekommen.

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