Hallo,

habe ich auch Anspruch auf Schichtzulage bzw. Wechselschichtzulage wenn ich die Voraussetzungen urlaubsbedingt in einem Monat nicht erfülle. Kann im Netz nur ein Urteil finden, dass auf den TVÖD gemünzt ist.
In meinem Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt. In unserem Haustarif auch nicht.

Grüße
Hr. Peppschmier