Berechnung Schichtzulage / Wechselschichtzulage
Hallo,
habe ich auch Anspruch auf Schichtzulage bzw. Wechselschichtzulage wenn ich die Voraussetzungen urlaubsbedingt in einem Monat nicht erfülle. Kann im Netz nur ein Urteil finden, dass auf den TVÖD gemünzt ist. In meinem Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt. In unserem Haustarif auch nicht.
Grüße Hr. Peppschmier
Community-Antworten (1)
25.10.2017 um 16:58 Uhr
Die betreffende Regelung findet sich in § 11 des BUrlG.
Demnach besteht kein Anspruch auf die Zulage, aber bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen fließt diese mit ein.
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