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Wechselschichtzulage AvR

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R.Förster
Mai 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, mir wurden heute kurzfristig die einzigen beiden Nachtdienste in diesem Monat ( morgen und übermorgen!) auf Anordnung PDL gestrichen. ( Begründung: Überstundenabbau und Zusammenlegung 2er Stationen!). Ich würde die Nachtdienste ja antreten... darf mir deswegen die Wechselschichtzulage für diesen Monat gestrichen werden?

LG und danke für eine möglichst schnelle Antwort!

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Community-Antworten (1)

S
SOFbas

19.05.2023 um 09:40 Uhr

Hallo,

Der Betriebsrat hätte ja der Dienstplanänderung zustimmen müssen und da eventuell aushandeln können das die Zulage bleibt. Ansonsten besteht kein Anrecht auf die Zulage. Bei Krankheit wäre es anders da würde diese bleiben. Krank ist wie gearbeitet. Liebe Grüße

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