Liebe Kollegen,
Folgendes Problem ist gerade an mich heran getragen worden. Eine Kollegin, Krankenschwester auf der Intensivstation wurde bei der Nachtdienstplanung nicht in dem für die Wechselschichtzulage notwendigen 28 Tage Rhythmus geplant. Zudem hatte sie in diesem Rhythmus auch noch Urlaub.

Sie stellt nun die Frage, ob ihr die volle Wechselschichtzulage nicht trotzdem zu steht, weil sie ja bedingt durch ihren Urlaub nicht die Möglichkeit hatte dies Kriterium zu erfüllen.

Tarifzugehörigkeit TVöD-K

Vielen Dank für die Antworten