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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wechselschichtzulage / Krankenhaus / Urlaub

BL
BR LFK
Jun 2021 bearbeitet

Liebe Kollegen, Folgendes Problem ist gerade an mich heran getragen worden. Eine Kollegin, Krankenschwester auf der Intensivstation wurde bei der Nachtdienstplanung nicht in dem für die Wechselschichtzulage notwendigen 28 Tage Rhythmus geplant. Zudem hatte sie in diesem Rhythmus auch noch Urlaub.

Sie stellt nun die Frage, ob ihr die volle Wechselschichtzulage nicht trotzdem zu steht, weil sie ja bedingt durch ihren Urlaub nicht die Möglichkeit hatte dies Kriterium zu erfüllen.

Tarifzugehörigkeit TVöD-K

Vielen Dank für die Antworten

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Community-Antworten (3)

M
Matze

01.06.2021 um 17:37 Uhr

Lt. §7 (1) TVöD-K liegt hiernach keine Wechselschichtarbeit vor. Warum sollte etwas bezahlt werden, was nicht geleistet wurde? Urlaub sollte so gestaltet sein, dass keine Erschwerniszulage nötig wird. Aber vielleicht gibt es noch andere Meinungen?

C
celestro

01.06.2021 um 17:39 Uhr

Also ich kann anhand des Startposts nicht erkennen, welches Schichten die fragliche Person hatte / nicht hatte.

D
Darkmessiah

02.06.2021 um 12:30 Uhr

Hallo, wir haben in unserem Krankenhaus auch so eine Problematik gehabt. Wir haben den AG auf das Urteil 10 AZR 58/09 des BAG hingewiesen. Zusätzliches Argument war bei uns, dass unser Arbeitgeber erst einen Dienstplan erstellen müsste und dann durch Urlaubsgewährung von Diensten freistellt. Unser DP-Programm gibt das aber so nicht her. Der am Ende des Vorjahres vom MA geplante Urlaub wird fest im Dienstplan hinterlegt. Wir raten unseren MA, die das gleiche Problem haben, in der Personalabteilung anzurufen und die Zulage (und damit evtl. auch den Zusatzurlaub) zu verlangen. Bislang problemlos...

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