Morgen

Bei welchen Vorraussetzungen kann einem AN im Pflegebereich die Schicht- und Wechselschichtzulage gekürzt bzw gestrichen werden.

Unser Fall:
Ein Mitarbeiter hat die erste 3 Wochen im Monat Urlaub, vor seinem Urlaub hat der Mitarbeiter noch 5 Nachtdienste geleistet in der letzten Woche des Monats hat der Mitarbeiter noch 3 Spätdienste und dann fängt er wieder mit Nachtdienst an.Er hat also in diesem Monat keinen Frühdienst.
Darf im der Arbeitnehmer an den Schicht- und Wechselschichtzulage etwas kürzen.

Gruss Aragon