Ein Mitarbeiter arbeitet in verschiedenen Schichten, es gilt der TVöD-K. Die Schichten umfassen jede Stunde eines 24 Stundentages. Nun kommt es dazu, dass der Mitarbeiter dies nicht regelmäßig im Monat absolviert. Es gibt eine Schicht von 16.00 Uhr bis 23.10 Uhr (Später Spätdienst SpätSD). Diese Schicht wird nach Tarifvertrag als Nachtschicht gewertet (2 Stunden Nachtarbeit). Schichtenfolge als Beispiel: eine Woche Frühdienst FD (6.00 Uhr bis 15.00 Uhr), eine Woche Spätdienst SD (13.00 Uhr bis 22.00 Uhr) eine Woche Nachtdienst ND (21.00 Uhr bis 7.00 Uhr) eine Woche frei. Nächster Monat FD; SD; SpätSD; frei. Nächster Monat FD; SD; SpätSD; Frei: Nächster Monat FD; SD; ND; Frei.
Diese Zeiten und Schichtenfolgen sind fiktiv und nur zur Erklärung!
Hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf die ständige Schichtzulage?