Wir als WV haben eine Vorschlagsliste der Gewerkschaft vorliegen.
Die Daten sind alle ok, aber:
Dass die beiden Beauftragten, die den Vorschlag unterzeichnet haben, tatsächlich im Auftrag der Gewrkschaft handeln, ist lediglich aus einer (schlechten) und nicht abgestempelten Fotokopie einer Vollmacht zu erkennen. Das kann ich mir auch selber basteln. Ist das ein Grund, die Vorschlagsliste für ungültig zu erklären??
Und ein zweites Problem: Beide Beauftragte gehören nicht unserem Betrieb an. Natürlich geht das, aber ist doch ganz schlecht zu praktizieren, gerade wenn wir die Listenvertreter einladen müssen.