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Vollmacht der Gewrkschaft, wie?

S
sachsenwilli
Nov 2016 bearbeitet

Wir als WV haben eine Vorschlagsliste der Gewerkschaft vorliegen. Die Daten sind alle ok, aber: Dass die beiden Beauftragten, die den Vorschlag unterzeichnet haben, tatsächlich im Auftrag der Gewrkschaft handeln, ist lediglich aus einer (schlechten) und nicht abgestempelten Fotokopie einer Vollmacht zu erkennen. Das kann ich mir auch selber basteln. Ist das ein Grund, die Vorschlagsliste für ungültig zu erklären?? Und ein zweites Problem: Beide Beauftragte gehören nicht unserem Betrieb an. Natürlich geht das, aber ist doch ganz schlecht zu praktizieren, gerade wenn wir die Listenvertreter einladen müssen.

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Community-Antworten (2)

H
Hartmut

11.03.2014 um 13:43 Uhr

Hallo sachsenwilli, ihr habt ja zur Prüfung jeder Vorschlagsliste, wenn es nicht grade 'kurz vor Toresschluss' ist, ein bis zwei Tage Zeit. Also auch bei dieser. Mein Vorschlag wäre, den Empfang erst mal zu quittieren und dann schnellstmöglich bei der Gewerkschaft anzurufen und sich zu erkundigen. Das bringt hoffentlich Klarheit.

G
gironimo

11.03.2014 um 16:18 Uhr

Ich empfehle da auch das Telefon. Vielleicht können auch die Kandidaten weiter helfen.

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