Erstellt am 22.02.2011 um 09:13 Uhr von verBRecher
Moin Gustl, ich wüde sagen dass eine Vollmacht ausreichen sollte. Das ist als würde der MA die Akte selber anfordern. Mit einer VM kann man schließlich auch ein Haus für jemand anderen kaufen oder etwa nicht? Ich kenne jedenfals keine gegenteilige Meinung oder Gesetze die dagegen sprechen.
Erstellt am 22.02.2011 um 09:40 Uhr von wölfchen
. . . wenn ich das jedoch richtig verstehe, heißt die Aktion eigentlich "Akteneinsicht" und nicht "Aktenversendung" und ich würde als Arbeitgeber einen Teufel tun und die Personalakte versenden, egal wie weit weg der MA wohnt, oder arbeitet . . .
Erstellt am 22.02.2011 um 10:31 Uhr von dersensenmann
Hallo,
die Form der Einsichtnahme unterliegt der Mitbestimmung des Br nach §87 Abs1 Nr.1, kann in einer erzwingbaren BV geregelt werden.
Grundsätzlich handelt es sich um eine Einsichtnahme des MA, dies geschieht während der Arbeitszeit. Warum fährt der MA also nicht dahin? Der MA kann einen Bevollmächtigten entsenden zur Einsichtnahme. Die Kosten dafür (Lohnausfall) trägt auch das Unternehmen.
Also in diesem Fall (Zentrale Lagerung der Personalakten) empfiehlt sich eine BV
Erstellt am 22.02.2011 um 11:56 Uhr von paula
wer für so etwas eine BV macht hat sonst wohl keine Probleme ...
Erstellt am 22.02.2011 um 12:14 Uhr von petrus
@paula: doch - das Problem heißt uneinsichtige Personalabteilung, die dann auf dem Standpunkt steht, der MA könne doch auf seine Kosten in seiner Freizeit von Hamburg nach München fahren. Dort kann er natürlich selbstverständlich seine Personalakte einsehen. Wenn er was anderes will, könne er dies ja einklagen... NUr: wer verklagt in einem 80-MA-Betrieb seine Personalerin?
Erstellt am 22.02.2011 um 12:33 Uhr von paula
wo ließt du hier etwas von einer uneinsichtigen PA? verBRecher fragte wegen einer Vollmacht an und sonst erst einmal nichts.... meine Glaskugel ist nicht so gut dass ich daraus gleich den Personaler ersehen kann der die armen MA gängelt!
Wenn es Probleme geben sollte kann sich der BR immer noch etwas überlegen! Ich bin aber dagegen dass nun JEDER BR mit zentraler PA losmaschiert und meint er müsse unbedingt einen gesetzlichen individuellen Anspruch in eine betriebliche Regelung gießen! und warum nur bei zentraler PA? Wenn der AG die Akte nicht rausrückt habe ich auch so ein Problem als AN!
Diese Ratschläge mit absoluten Charakter finde ich mehr als unglücklich!!!
Erstellt am 22.02.2011 um 13:42 Uhr von wölfchen
. . . ich muss paula erst mal beipflichten, denn erstens ist auch meine Kristallkugel trotz gesundem und grundsätzlichen Misstrauen in dieser Sache sehr milchig angelaufen und zweitens: wenn ich mal schaue, wieviele von unseren inzwischen schon 350 MA Einsicht in die Personalakte verlangt haben - ich glaube, es waren in den letzten 20 Jahren nicht mal 10.
Solltest Du hingegen mit Deiner Weitsicht richtig liegen und es sich um Uneinsichtigkeit der Personalabteilung, bzw. des Arbeitgebers handeln, dann wäre natürlich eine BV mit allem Brimborium bis evtl. hin zur Einigungsstelle ein probates Erziehungsmittel ;-)