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Vollmacht an den BR Vorsitzenden

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morgenrot
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kollegen, habe eine Frage an euch, da ich alleine nicht weiterkomme. Unser BR Vorsitzender hat, als mehrere BR Mitglieder im Urlaub oder Krank waren, sich vom BR mit Ersatzmitgliedern, die Vollmacht geben lassen, Einstellungen ohne Einberufung des BR alleine zuzustimmen. Meiner Meinung nach ist das rechtswidrig. Leider sehen meine Kollegen das nicht so. Kann ich rechtlich dagegen vorgehen. Vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (6)

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Roxxx

09.10.2012 um 20:39 Uhr

§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die ....

Der BRV ist nicht der BR, nur ein Teil davon. Alleine darf er fast nix. Die erteilte Vollmacht ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Bitte deine Kollegen den § 99 mal zu lesen, dann sollten sie ihren Fehler einsehen.

M
Marianne

09.10.2012 um 20:52 Uhr

Ihr solltet den BRV ggf auf ein Grundseminar senden. Wenn er weiter nicht rechtskonform handelt, also hier sogar das Gremium behindert, dann solltet ihr überlegen ob ihr den richtigen BRV habt.

W
Watschenbaum

09.10.2012 um 21:38 Uhr

interessanter Fall

wer würde sich beschweren, wenn ein BRV "selbst entscheidet" ?

der AG ? kaum, außer sein Wunschkandidat wird abgelehnt, aber da diese Art der Ablehnung unwirksam wäre , hätte er kein Problem, wenn er seinen Favoriten nach Anhörung und Fristverstreichung einfach einstellt, egal was der BRV meint

der eingestellte AN ? kaum, er will ja den Job

der restliche BR ? kaum, hat ihm ja eine "Vollmacht" erteilt

da will wohl jemand den § 28 bzw. 27 BetrVG recht eigenwillig und kreativ auslegen ?

H
Hoppel

09.10.2012 um 21:44 Uhr

@ Morgenrot

Wenn Euer Gremium nicht 9 oder mehr Mitglieder zählt, kann man selbst eine großzügige Auslegung des § 28 BetrVG komplett knicken.

Ausschließlich dann, wenn ein BA gebildet werden muss, besteht die Möglichkeit, Ausschüssen Angelegenheiten zur selbständigen Bearbeitung und Entscheidung übertragen zu können. Ansonsten besteht diese Möglichkeit nicht!

V
Valdi

09.10.2012 um 21:44 Uhr

In Betrieben, mit bis zu 9 BR Mitgl. ist eine Uebertragung zur Erledigung selbststaendiger Aufgaben auf den BR Vors. nicht zulaessig. Bei groesseren BR Gremium, bitte & 27 + 28 BetrVG. lesen. Auserdem, gibs den Widerruf der Uebertragung.

T
Tanzbär

10.10.2012 um 08:36 Uhr

Entweder ihr schafft es, durch Schulungen etc. die BR-Mitglieder zu überzeugen und alles wieder ins Lot zu richten, oder s. Antwort von Watschenbaum.

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