Hallo, ich bin während des gesamten Verfahrens der Betriebsratswahl im Urlaub und kann daher auch keine Briefwahl durchführen. Kann ich meine Tochter bevollmächtigen, in meinem Namen die Stimme per Briefwahl abzugeben?
Erstellt am 21.09.2018 um 15:17 Uhr von celestro Nein, das geht nicht. Aber ist es nicht möglich, sich die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zusenden zu lassen ? Zur Not auch an den Urlaubsort ?