Stimmrechtsausübung in Vollmacht
Mein Kolllege arbeitet bei der Firma A und vertritt 670 MA, ich arbeite bei der Firma B und habe nur 30 MA. Beide Gesellschaften sind im Konzernbetriebsrat vertreten. Hier stehen jetzt Wahlen an. Der Kollege Firma A kann nicht zur Wahl kommen. (Ersatzmitglieder gibt es keine mehr) Kann ich in Vollmacht seine 670 Ma-Stimmen ausüben ??? Wer kann mir da helfen ??
Community-Antworten (10)
01.06.2011 um 15:35 Uhr
Nein, geht nicht!!!
01.06.2011 um 16:10 Uhr
@lancelot ...dafür gibt es ja eigentlich Vertreter der KBR-Mitglieder der jeweiligen Unternehmung.
01.06.2011 um 16:42 Uhr
wenn ich lancelot richtig verstehe gibt es in dem entsendenden Betrieb (Firma A) bzw. GBR keine Ersatzmitglieder mehr. Wenn dem so ist, bedeutet dieses, dass der "Stuhl" leer bleibt, also diese Stimmen/ dieses Stimmengewicht nicht zum tragen kommt.
Wenn also Firma A keinen weitere Entsendung machen kann bleibt es bei dem ersten Absatz.
01.06.2011 um 16:47 Uhr
Sorry ? 670 MA also 11er BR und die schaffen es nicht aus ihrem Pool ein paar Ersatzmitglieder für den KBR zu benennen ?????
Selbst wenn die außergewöhnlich Situation eingetreten sein sollte, das nur zwei EKBRM benannt wurden und BEIDE verhindert sind ist der BR in seiner nächsten Sitzung nicht gehindert noch vor der KBR-Stitzung noch mindestens ein EKBRM zu benennen.....
01.06.2011 um 17:35 Uhr
also, um es konkreter zu machen. Firma A hat 14 Betriebsstätten und einen dementsprechend großen GBR. In den KR werden wie nach Gesetz 2 MA entsandt, die hierzu gewählt wurden, zzgl. 2 Ersatzmitglieder. Von denen hat, um es ehrlich zu sagen, aber keiner Lust, zum KBR zufahren, weder die beiden Gewählten noch die Ersatzmitglieder. Da ich aber zum KBR fahre, hätte ich ganz gerne die Stimmen mitgenommen. Keine Chance oder gibt es einen Trick ??
01.06.2011 um 17:44 Uhr
Nee, keine Lust ist allein deren Problem (und eine Pflichtverletzung obendrein)...
01.06.2011 um 19:01 Uhr
...Von denen hat, um es ehrlich zu sagen, aber keiner Lust, zum KBR zufahren, weder die beiden Gewählten noch die Ersatzmitglieder.
Da sollte der zuständige BR und der GBR sich aber einmal sehr ernsthafte Gedanken machen, ob sie die richtigen Mitglieder entsandt haben. Die .Unlustigen sollte man einmal an ihre Pflichten erinnern und auch was grobe Pflichtverletzung also solche kann man solche Handeln einstufen für Folgen haben kann.
01.06.2011 um 19:08 Uhr
Die nächste Frage ist, ob man eine Behinderung der (K)BR-Arbeit sehen will und kann, wenn das Gremium wiederholt nicht beschlussfähig ist... (670 MA geben vermutlich ein nicht unerhebliches Stimmgewicht)
01.06.2011 um 19:32 Uhr
wenn das Gremium wiederholt nicht beschlussfähig ist.
Es könnte hier dann den gesamten betroffenen BR erwischen, wegen Pflichtverletzung, wenn sie trotz Wissen das "da welche keine Lust haben .. und daher nicht das Mandats wahrnehmen" nicht handeln. Also eine neue andere Entsendung vornehmen.
02.06.2011 um 08:01 Uhr
das mag ja alles sein, aber ich habe ein Interesse daranm die Stimmrechte zu schnappen, Pflichtverletzung ja oder nein. Wie komme ich also an die Stimmrechte dran ??
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