Hallo,

hier geht es um das Thema "Kündigung".

Die Person hat einen unbefristeten Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma (A) und arbeitet in Firma B. Der Einsatz der Person bei Firma B endet Ende Februar. Zeitarbeitsfirma A kündigt betriebsbedingt zu Ende Februar. Die Kündiung wird von der Sachbearbeiterin der Zeitarbeitsfirma unterschrieben. Auf Nachfrage wo die Vollmacht denn sei, wird mitgeteilt, "hängt bei uns im Büro aus".

Ist damit genüge getan (§174 BGB), oder muss die Vollmacht zusammen mit der Kündigung geschickt werden?

Gruß,

Stinker