Erstellt am 11.03.2014 um 07:29 Uhr von Hartmut
Hallo Dieloewin, das mit dem Urteil über 'zumutbare Ruhezeit' klingt interessant ... das Gegenteil wäre dann wohl eine unzumutbare Arbeitszeit? Kleiner Scherz.
Im Ernst. §5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz sagt: 'Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.'
Jetzt bin ich mir nicht sicher, was 'haben' bedeutet ... bedeutet es 'einhalten' (dann darf er nicht hin zur BV) oder bedeutet es 'bekommen' (dann doch). Eventuell kann jemand mit einem Urteil weiterhelfen (?)
Erstellt am 11.03.2014 um 08:05 Uhr von Dieloewin
Hallo Hartmut.....Danke für Deine Antwort....in erster Linie geht es natürlich darum ob
die Kollegin komplett von der Nachtschicht freigestellt werden muss/kann (von Di auf Mi)
Erstellt am 11.03.2014 um 09:37 Uhr von gironimo
Ehrenamtliche Tätigkeit .... (fällt nicht unbedingt unter die Regeln des AbZG bei den Ruhezeiten).
Daher die Meinung schlafloser Richter, dass auch eine kürzere Ruhepause zumutbar sein kann
>Eine Vorbereitungszeit zur BV ist nicht nötig< wirklich nicht - auch keine Nachbereitung oder zusätzliche Fahrten?
Die Frage der Schichtplangestaltung und der Ausgleichszeiten für BRs solltet Ihr grundsätzlich mit dem AG besprechen und eine Vereinbarung mit ihm treffen. Es macht ja vielleicht gar keinen Sinn, nur ein zwei Stunden zur Schicht zu gehen. Da wäre der Schichtwechsel für BR-Arbeit vielleicht auch aus betrieblicher Sicht sinnvoller.
Erstellt am 11.03.2014 um 09:55 Uhr von Dieloewin
Hallo gironimo.....es entstehen keine Anfahrtszeiten (wohnt ums Eck )
und die Vorbereitungen sind bereits abgeschlossen.Mein Gedanke war eben auch
"ehrenamtlich" und ArbZG. Aber ich werde jetzt mal zum AG gehen und ihn informieren.
Das andere Problem ist auch noch, dass sich die Kollegin erst heute früh dazu entschlossen hat zur BV zu kommen. Ist etwas knapp um für Ersatz zur Nachtschicht zu sorgen.
Erstellt am 11.03.2014 um 10:24 Uhr von Nubbel
wie waren die letzten 4 jahre? sind schnell vorübergezogen, oder?
Erstellt am 11.03.2014 um 10:28 Uhr von Dieloewin
@ Nubbel......was meinst Du damit.....evtl wie es in der Vergangenheit war? Kann ich Dir sagen. Kollegin war bis Jan in Elternzeit .Zufrieden????
Und gebracht hat mir Deine Antwort auch nix