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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsversammlung

T
Tom22
Mrz 2022 bearbeitet

Muss ich zu jeder Betriebsversammlung den Arbeitgeber einladen? Es gibt doch Dinge die muss der Arbeitgeber nicht wissen!

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Community-Antworten (2)

C
celestro

04.03.2022 um 22:12 Uhr

Ja, der AG ist zu JEDER Betriebsversammlung einzuladen.

Wieso sollte es Dinge geben, die der AG nicht zu wissen braucht? Es geht doch um die Firma (den Betrieb). Und wenn man mit dem AG nicht zufrieden ist, kann man das ansprechen.

Wer das nicht will, soll sich außerhalb der Arbeitszeiten und auf eigene Kosten mit Kollegen treffen.

R
rtjum

07.03.2022 um 09:45 Uhr

ich stimme celestro da voll zu.

Bei uns gibt es auch immer wieder die Nachfrage aus der Belegschaft warum der AG immer dabei ist. ich verweise dann immer auf das BetrVG denn darin ist das explizit so geregelt. wir wissen aber auch, dass Kolleg*innen oft nicht so frei reden können wenn die Chefs dabei sind daher sammeln wir immer vorab Fragen ein die dann der BR quasi im Auftrag stellt.

Und doch den AG geht alles was in seinem Betrieb passiert.

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