Erstellt am 20.09.2013 um 20:16 Uhr von Hartmut
Hallo Timmo, zunächst einmal gilt wie immer im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter. Vielen AG, darunter unserem, geht es am A.. vorbei, ob sie eingeladen werden oder nicht.
Falls es der AG aber doch übel nimmt, dass er nicht geladen wurde, so kann er, außer zu schimpfen, darin eine Pflichtverletzung sehen gem. §23 BetrVg. Beim ersten Mal, oder falls die Einladung nicht schuldhaft nicht erfolgte, wird er damit wohl nicht durchkommen. Sicher ist das aber nicht.
Soviel zur Theorie. Praktisch klingt deine Frage so, als würdet ihr euch diese Gedanken im Vorfeld machen. Sprecht doch mal mit dem AG, dann wißt ihr, wie's ausschaut.
Erstellt am 20.09.2013 um 20:26 Uhr von Timmo
Vielen Dank für deinen Rat Hartmut. Wir hatten unsere erste BV und haben aus Unkenntnis unseren AG nicht eingeladen. Jetzt will er allen AN die an der BV teilgenommen haben die Zeit nicht bezahlen. Seinen ES hat er schon eingeschaltet und er droht jetzt mit rechtlichen Folgen. Aller Anfang ist schwer....
Erstellt am 20.09.2013 um 20:28 Uhr von Watschenbaum
na ja kann sein, daß es dem AG egal ist, und er kommt einfach nicht oder er kommt trotzdem oder oder
viel passieren kann nicht, evtl. entschuldigt man sich hinterher, die offizielle Einladung "vergessen" zu haben
aber eines ist klar
ob der AG nun dabei ist oder nicht ,
oftmals will man ihn nicht dabeihaben, weil sich dann angeblich niemand mehr traut, "offen" zu sprechen
er wird aber genau erfahren, was bei dieser Versammlung ablief....
dafür sorgen seine "Spione".............
also warum nicht gleich einladen ?
Erstellt am 20.09.2013 um 20:32 Uhr von Watschenbaum
upps - da schreibt man noch, und schon ist alles anders....;-))
zu langsam.............
Erstellt am 20.09.2013 um 20:39 Uhr von Charlys
Der AG muss die Zeit allen berechtigten Teilnehmern vergüten. Das Problem kann nur sein, wenn er nicht zahlt, müssen alle Betroffenen klagen.
Erstellt am 20.09.2013 um 20:40 Uhr von Hartmut
Hi Timmo, wie Watschenbaum schon schreibt, am besten ihr entschuldigt euch (sorry, wird nicht mehr passieren) und gut is'.
Dann wartet ab, bis er die Entschuldigung angenommen hat oder zumindest bis der Staub sich gesetzt hat.
Dann (und ERST dann, das ist mein Rat) erinnert ihn daran, dass er die Gehälter zu zahlen hat, und zwar vollständig. Alle, auch die vom BR.
Erstellt am 20.09.2013 um 20:57 Uhr von Watschenbaum
offenbar haben ja alle anderen gewusst, daß eine BV stattfindet,
so der AG auch
hätte er auch mal im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit nachfragen können, warum er nicht ausdrücklich eingeladen wurde,
bei einem neugewählten BR, der noch nicht alle Feinheiten beherrscht
(und auch die nötigen Schulungen dazu noch nicht besitzt)
offenbar hat ja die BV auch störungsfrei stattgefunden,
ohne einen wütenden AG, der irgendwie mitteilt, die Versammlung wäre abzubrechen, weil -was weiß ich....
eine völlig überzogene Reaktion, die der AG jetzt im Nachhinein probiert,
ich glaube, außer viel Wind wird nicht viel übrig bleiben
zumindest gibts jetzt schon einen Grund, ein Seminar "Die Betriebsversammlung" zu beschließen,
man will ja nicht noch weitere Fehler machen,-)
Erstellt am 21.09.2013 um 16:02 Uhr von Reisender
Hallo Timmo,
außer dass ihr (wie vorher schon beschrieben) zu jeder Betriebsversammlung den AG unter Mitteilung der Tagesordnung einladen müsst, seit ihr nach § 43 Abs. 2 BetrVG berechtigt, den AG nur einmal im Jahr ein Forum zu bieten. Dort kann er dann seine Zahlen usw. veröffentlichen. In vielen Betrieben ist es Sitte oder Unsitte (je nach vertrauensvoller Zusammenarbeit), dem AG bei jeder Betriebsversammlung einen eigenen Tagesordnungspunkt einzuräumen.
Viel Spaß und Erfolg bei der zukünftigen Arbeit mit dem Arbeitgeber.