Erstellt am 10.06.2011 um 11:30 Uhr von MonaLisa
@ HSVer,
die Lösung ist doch einfach! Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt und üblicherweise sind dann die Kollegen im Betrieb!
Erstellt am 10.06.2011 um 12:06 Uhr von charlot
Wenn ich als AN an einem arbeitsfreien Tag wegen des BR und seiner nicht nachvollziehbaren Entscheidung an einem arbeitsfreien Tag auch noch Samstag wo man gerne bei der Familie ist in den Betrieb müsste, damir sonst ja die Infos fehelen und ich nicht dem BR man meine Meinung sagen könnte, sehr genau überlegen ob man bei der nächsten Wahl hier nichts ändern sollte.
Erstellt am 10.06.2011 um 12:06 Uhr von kainil
Hallo HSVer,
M.L. schrieb ja schon richtig, das Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit stattfinnden sollten. Ist aber auch nicht immer machbar.
Frag doch einmal bei Euch im Lohnbüro nach, ob es bei Euch in der Firma Vordrucke (Kilometergeldabrechnungen/ Mehrarbeitsvordrucke)gibt, diese dann an die Kollegen austeilen, und schon läuft der Hase rund.
Nicht vergessen: Die Hin und Rückfahrt zählt mit!!!!!
Erstellt am 10.06.2011 um 12:11 Uhr von HSVer
@charlot! Diese Entscheidung ist für unsere Kollegen durchaus nachvollziehbar. Spare Dir doch einfach Deinen unqualifizierten Kommentar und lass Platz für Leute die was zu sagen haben. Scheinst einer von den freigestellten BR´s zu sein der sonst nix zu tun hat.
Erstellt am 10.06.2011 um 12:48 Uhr von Tanzbär
Nachvollziehbar ist schon ok, aber auch akzeptabel?
Ich glaube, wir würden hier alleine am Samstag dasitzen ...
Erstellt am 10.06.2011 um 13:59 Uhr von rkoch
> Ich glaube, wir würden hier alleine am Samstag dasitzen ...
Och, ein Lockmittel für die AN gibt es schon....
Da der Samstag ja offensichtlich kein Arbeitstag ist, ist die Betriebsversammlung (die ja auch Arbeitszeit ist) zugleich Mehrarbeit (Obacht: inkl. An- und Abfahrt, auch das ist ARBEITSZEIT!). Im Geltungsbereich eines entsprechenden TV bekommen die AN also auch noch Überstundenzuschläge! Diese Betriebsversammlung würde ich in die lääääääännnggge ziehen :-).... Genial. Hinfahrn, Dasitzen, nichtstun, Heimfahrn, Mehrstunden + Zuschläge + Fahrtkostenersatz kassieren. So einfach hab ich noch nie viel Geld verdient.
Das sich der AG darauf überhaupt einläßt wundert mich. Oder ist er sich der Zusatzkosten gar nicht bewusst? Falls ja: Viel Spaß beim Durchsetzen der Zahlungen! Wenn ihr Pech habt kassiert ihr dann doch noch Prügel von den Kollegen. Oder wissen die auch nichts von ihrem Glück?
Erstellt am 10.06.2011 um 14:03 Uhr von HSVer
@rkoch! Doch der AG ist informiert, der gibt sogar noch lecker Frühstück aus. ;-) Ist nun mal bei uns nicht anders möglich. Jeder der kommt weiss das dies dem Überstundenkonto entsprechend gutgeschrieben wird und die Fahrkosten ersetzt werden. Das der Samstag nicht popolär sein wird war ja klar, aber irgendeinen Anreiz mussten wir ja schaffen.
Erstellt am 10.06.2011 um 14:54 Uhr von rkoch
Du hast aber immer noch nicht erklärt warum es nicht an einem Arbeitstag möglich sein soll.
Das BetrVG sagt EINDEUTIG:
> finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert.
Die EIGENART des Betriebes MUSS eine andere Regelung ZWINGEND erfordern! Da sind SEHR hohe Hürden an die Rechtmäßigkeit Eures Handelns gelegt! Die reine ZWECKMÄSSIGKEIT ist KEIN ausreichender Grund. Auch eine hohe Arbeitsbelastung ist kein Grund, noch nicht einmal in einem Handelsgeschäft von dem man ja eigentlich vom gesunden Menschenverstand her sagen würde das die nicht einfach an einem Öffnungstag ein paar Stunden zumachen können wird das als Grund anerkannt.
Einzig anerkannter Grund: Die Betriebsversammlung an einem Werktag durchzuführen MUSS zu einem unabwendbaren erheblichen wirtschaftlichen Schaden führen! z.B. wenn es zwingend wäre das die Arbeitsergebnisse (insbesondere solche mit langer Laufzeit, z.B. in der Forschung) misslingen oder Waren verderben würden wenn die BetrVers an irgendeinem normalen Werktag durchgeführt würde (in Analogie §14 ArbZG).
Führt der BR die BetrVers ohne Vorliegen eines zwingenden Grundes nicht während der AZ durch bzw. wählt die geringeren Mittel wie Teilversammlung, so begeht er eine Pflichtverletzung mit den potentiellen üblichen Folgen. Ein böswilliger AG könnte sich hinstellen und so tun als würde es nicht anders gehen und dann ein 23er Verfahren einleiten...